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09/22/2005 13:51

Europäisches Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Dr. Renate Hoer Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.

    Deutscher Lebensmittelchemikertag 2005/EURO FOOD CHEM XIII
    GDCh-Pressekonferenz, 21 September 2005 in Hamburg

    Statement Dr. Moritz Hagenmeyer
    Rechtsanwalt und Barrister, Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht,
    Krohn Rechtsanwälte, Hamburg

    Hintergrund: Die EG-Verordnung 178/2002 wurde aus zwei wesentlichen Gründen erlassen:
    - Schutz der Verbrauchergesundheit sowie
    - freier Warenverkehr und Harmonisierung.
    Als solche ist sie Ergebnis der Wünsche der Lebensmittelwirtschaft sowie ihres Versagens, namentlich der Lebensmittelkrisen der letzten Jahre.

    Kritik: Die Verordnung ist unstimmig und schafft eine gewaltige Überregulierung mit einer großen Menge weitgehend widersprüchlicher und unpraktischer Rechtsnor-men. Lebensmittelunternehmen wie Verbraucher werden bevormundet, angeblich zu ihrem eigenen Nutzen. Die Wissenschaft soll offenbar Vernunft und den gesunden Menschenverstand ersetzen, obwohl sie allgemein keine Rechtsprobleme lösen kann. Einige Beispiele mögen das zeigen:
    - Die neue Lebensmittel-Definition kann nicht die Frage beantworten, wo die Grenze zwischen Lebens- und Arzneimitteln verläuft.
    - Die Lebensmittelsicherheitsanforderungen, insbesondere eine vorgeschriebene Berücksichtigung langfristiger Auswirkungen auf nachfolgende Generationen, sind in der Praxis undurchführbar.
    - Das Vorsorgeprinzip verschiebt die tatsächliche Verantwortlichkeit für die Ergreifung von Maßnahmen auf Wissenschaftler, die für die Rechtsanwendung weder ausgebildet noch zuständig sind.

    Lob: Die Ziele der Verordnung sind zu befürworten, einschließlich der Idee, Ergebnis-se wissenschaftlicher Forschung zu berücksichtigen. Insbesondere die flexiblen Regeln der Rückverfolgbarkeit können als Modell für künftige Gesetzgebung dienen.

    Verbesserungsvorschläge: Freiheit, Verantwortung, Befähigung, gesunder Men-schenverstand und Vertrauen müssen in der europäischen Gesetzgebung an Bedeu-tung gewinnen. Lebensmittelunternehmen können die Verantwortung für ihre Produkte ohne gesetzliche Bevormundung übernehmen. Es muss schlagkräftige und fähige Ü-berwachungsbehörden geben, die bereit sind zu kontrollieren, und ein funktionierendes Sanktionssystem. Verbraucher sollten Produkte, denen sie vertrauen, frei wählen kön-nen, vorausgesetzt die Lebensmittel sind annehmbar sicher. Wissenschaftler sollten Wissen und Rat beitragen, statt Rechtsfragen entscheiden zu müssen.

    Grundsätzliche Überlegungen: Es gibt weder letztes Wissen noch absolute Si-cherheit, auch wenn Gesetzgeber das wünschten. Immerhin haben die Europäer es geschafft, die letzten Jahrhunderte ohne gemeinschaftliches Lebensmittelrecht zu überleben. Es gibt hier Lebensmittel im Überfluss, höchste Qualität ist erschwinglich geworden, Hunger und Lebensmittelvergiftungen treten heute kaum noch in Erschein-ung, und die Europäer gehören inzwischen zu den besternährten Menschen der Welt. Niemand braucht überfürsorgliche und bevormundende Gesetze. Politiker sollten sich bei ihrer Gesetzgebung, wenn überhaupt, lieber auf eine bessere Lebensmittelerzie-hung und gesunde Familien konzentrieren.


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    Criteria of this press release:
    Biology, Chemistry, Law, Politics, Zoology / agricultural and forest sciences
    transregional, national
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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