idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
22.09.2005 13:51

Europäisches Lebensmittel- und Futtermittelrecht

Dr. Renate Hoer Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.

    Deutscher Lebensmittelchemikertag 2005/EURO FOOD CHEM XIII
    GDCh-Pressekonferenz, 21 September 2005 in Hamburg

    Statement Dr. Moritz Hagenmeyer
    Rechtsanwalt und Barrister, Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht,
    Krohn Rechtsanwälte, Hamburg

    Hintergrund: Die EG-Verordnung 178/2002 wurde aus zwei wesentlichen Gründen erlassen:
    - Schutz der Verbrauchergesundheit sowie
    - freier Warenverkehr und Harmonisierung.
    Als solche ist sie Ergebnis der Wünsche der Lebensmittelwirtschaft sowie ihres Versagens, namentlich der Lebensmittelkrisen der letzten Jahre.

    Kritik: Die Verordnung ist unstimmig und schafft eine gewaltige Überregulierung mit einer großen Menge weitgehend widersprüchlicher und unpraktischer Rechtsnor-men. Lebensmittelunternehmen wie Verbraucher werden bevormundet, angeblich zu ihrem eigenen Nutzen. Die Wissenschaft soll offenbar Vernunft und den gesunden Menschenverstand ersetzen, obwohl sie allgemein keine Rechtsprobleme lösen kann. Einige Beispiele mögen das zeigen:
    - Die neue Lebensmittel-Definition kann nicht die Frage beantworten, wo die Grenze zwischen Lebens- und Arzneimitteln verläuft.
    - Die Lebensmittelsicherheitsanforderungen, insbesondere eine vorgeschriebene Berücksichtigung langfristiger Auswirkungen auf nachfolgende Generationen, sind in der Praxis undurchführbar.
    - Das Vorsorgeprinzip verschiebt die tatsächliche Verantwortlichkeit für die Ergreifung von Maßnahmen auf Wissenschaftler, die für die Rechtsanwendung weder ausgebildet noch zuständig sind.

    Lob: Die Ziele der Verordnung sind zu befürworten, einschließlich der Idee, Ergebnis-se wissenschaftlicher Forschung zu berücksichtigen. Insbesondere die flexiblen Regeln der Rückverfolgbarkeit können als Modell für künftige Gesetzgebung dienen.

    Verbesserungsvorschläge: Freiheit, Verantwortung, Befähigung, gesunder Men-schenverstand und Vertrauen müssen in der europäischen Gesetzgebung an Bedeu-tung gewinnen. Lebensmittelunternehmen können die Verantwortung für ihre Produkte ohne gesetzliche Bevormundung übernehmen. Es muss schlagkräftige und fähige Ü-berwachungsbehörden geben, die bereit sind zu kontrollieren, und ein funktionierendes Sanktionssystem. Verbraucher sollten Produkte, denen sie vertrauen, frei wählen kön-nen, vorausgesetzt die Lebensmittel sind annehmbar sicher. Wissenschaftler sollten Wissen und Rat beitragen, statt Rechtsfragen entscheiden zu müssen.

    Grundsätzliche Überlegungen: Es gibt weder letztes Wissen noch absolute Si-cherheit, auch wenn Gesetzgeber das wünschten. Immerhin haben die Europäer es geschafft, die letzten Jahrhunderte ohne gemeinschaftliches Lebensmittelrecht zu überleben. Es gibt hier Lebensmittel im Überfluss, höchste Qualität ist erschwinglich geworden, Hunger und Lebensmittelvergiftungen treten heute kaum noch in Erschein-ung, und die Europäer gehören inzwischen zu den besternährten Menschen der Welt. Niemand braucht überfürsorgliche und bevormundende Gesetze. Politiker sollten sich bei ihrer Gesetzgebung, wenn überhaupt, lieber auf eine bessere Lebensmittelerzie-hung und gesunde Familien konzentrieren.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Chemie, Politik, Recht, Tier / Land / Forst
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).