Dass das so genannte Phishing - das Spionieren von PIN und TAN - strafbar ist, zeigt ein vor kurzem bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 5.9.2005: Das Gericht hatte einen Geldkurier, der mit Hilfe eines "Trojaners" Gelder ins Ausland transferierte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bochumer Phishing-Experte Prof. Dr. Georg Borges (Juristische Fakultät der RUB) begrüßt das Urteil. "Das Urteil bestätigt, dass Phishing strafbar ist", so Borges, "das ist wichtig für die weitere Bekämpfung der Betrüger." Allerdings wurde nicht entschieden, ob das Phishing mit so genannten Phishing-Mails strafbar ist. "Die Einführung eines Straftatbestandes, der Phishing umfassend unter Strafe stellt, wäre die beste Lösung", sagt Prof. Borges.
Bochum, 16.11.2005
Nr. 361
Phishing ist strafbar
RUB-Jurist fordert umfassenden Straftatbestand
Hammer Urteil geht nicht weit genug
Dass das so genannte Phishing - das Spionieren von PIN und TAN - strafbar ist, zeigt ein vor kurzem bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 5.9.2005: Das Gericht hatte einen Geldkurier, der mit Hilfe eines "Trojaners" Gelder ins Ausland transferierte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bochumer Phishing-Experte Prof. Dr. Georg Borges (Juristische Fakultät der RUB) begrüßt das Urteil. "Das Urteil bestätigt, dass Phishing strafbar ist", so Borges, "das ist wichtig für die weitere Bekämpfung der Betrüger." Allerdings wurde nicht entschieden, ob das Phishing mit so genannten Phishing-Mails strafbar ist. "Die Einführung eines Straftatbestandes, der Phishing umfassend unter Strafe stellt, wäre die beste Lösung", sagt Prof. Borges.
Mehr als "Beihilfe"
Im konkreten Fall lag ein so genannter Trojaner-Angriff vor. Dieses "Phishing" erfülle den Straftatbestand des Computerbetrugs (§ 263a StGB), der Geldtransfer sei Beihilfe zum Computerbetrug (§§ 263a, 27 StGB), heißt es in der Begründung. Der Jurist kritisiert jedoch die Annahme einer "Beihilfe zum Computerbetrug": "Diese Fälle sind vielmehr als Geldwäsche strafbar, und zwar schon bei grober Fahrlässigkeit."
Riesiger Forschungs- und Beratungsbedarf
Prof. Georg Borges hat zusammen mit anderen Wissenschaftlern der Ruhr-Universität Bochum die fachübergreifende Arbeitsgruppe "Identitätsschutz im Internet" (AI3) gegründet. Die Forscher gehen das Thema "Phishing" umfassend an. Der Bedarf ist riesig: Immer mehr Online-Banking-Kunden fallen auf gefälschte Mails herein, die ihre Daten ausspionieren (Phishing). Im Juni hat die AG ihr Online-Portal freigeschaltet; es ist die gemeinsame Plattform für interdisziplinäre Forschung und zugleich Beratungseinrichtung für Betroffene. Das Hammer Urteil und weitere Informationen zur Strafbarkeit des Phishing sind abrufbar auf der Website der Arbeitsgruppe unter http://www.a-i3.org.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Georg Borges, Juristische Fakultät der RUB, Tel. 0234/32-26775, E-Mail: georg.borges@rub.de
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Science policy
German
You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.
You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).
Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.
You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).
If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).