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16.11.2005 10:57

RUB-Jurist: Hammer Phishing-Urteil geht nicht weit genug

Dr. Josef König Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum

    Dass das so genannte Phishing - das Spionieren von PIN und TAN - strafbar ist, zeigt ein vor kurzem bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 5.9.2005: Das Gericht hatte einen Geldkurier, der mit Hilfe eines "Trojaners" Gelder ins Ausland transferierte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bochumer Phishing-Experte Prof. Dr. Georg Borges (Juristische Fakultät der RUB) begrüßt das Urteil. "Das Urteil bestätigt, dass Phishing strafbar ist", so Borges, "das ist wichtig für die weitere Bekämpfung der Betrüger." Allerdings wurde nicht entschieden, ob das Phishing mit so genannten Phishing-Mails strafbar ist. "Die Einführung eines Straftatbestandes, der Phishing umfassend unter Strafe stellt, wäre die beste Lösung", sagt Prof. Borges.

    Bochum, 16.11.2005
    Nr. 361

    Phishing ist strafbar
    RUB-Jurist fordert umfassenden Straftatbestand
    Hammer Urteil geht nicht weit genug

    Dass das so genannte Phishing - das Spionieren von PIN und TAN - strafbar ist, zeigt ein vor kurzem bekannt gewordenes Urteil des Amtsgerichts Hamm vom 5.9.2005: Das Gericht hatte einen Geldkurier, der mit Hilfe eines "Trojaners" Gelder ins Ausland transferierte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bochumer Phishing-Experte Prof. Dr. Georg Borges (Juristische Fakultät der RUB) begrüßt das Urteil. "Das Urteil bestätigt, dass Phishing strafbar ist", so Borges, "das ist wichtig für die weitere Bekämpfung der Betrüger." Allerdings wurde nicht entschieden, ob das Phishing mit so genannten Phishing-Mails strafbar ist. "Die Einführung eines Straftatbestandes, der Phishing umfassend unter Strafe stellt, wäre die beste Lösung", sagt Prof. Borges.

    Mehr als "Beihilfe"

    Im konkreten Fall lag ein so genannter Trojaner-Angriff vor. Dieses "Phishing" erfülle den Straftatbestand des Computerbetrugs (§ 263a StGB), der Geldtransfer sei Beihilfe zum Computerbetrug (§§ 263a, 27 StGB), heißt es in der Begründung. Der Jurist kritisiert jedoch die Annahme einer "Beihilfe zum Computerbetrug": "Diese Fälle sind vielmehr als Geldwäsche strafbar, und zwar schon bei grober Fahrlässigkeit."

    Riesiger Forschungs- und Beratungsbedarf

    Prof. Georg Borges hat zusammen mit anderen Wissenschaftlern der Ruhr-Universität Bochum die fachübergreifende Arbeitsgruppe "Identitätsschutz im Internet" (AI3) gegründet. Die Forscher gehen das Thema "Phishing" umfassend an. Der Bedarf ist riesig: Immer mehr Online-Banking-Kunden fallen auf gefälschte Mails herein, die ihre Daten ausspionieren (Phishing). Im Juni hat die AG ihr Online-Portal freigeschaltet; es ist die gemeinsame Plattform für interdisziplinäre Forschung und zugleich Beratungseinrichtung für Betroffene. Das Hammer Urteil und weitere Informationen zur Strafbarkeit des Phishing sind abrufbar auf der Website der Arbeitsgruppe unter http://www.a-i3.org.

    Weitere Informationen

    Prof. Dr. Georg Borges, Juristische Fakultät der RUB, Tel. 0234/32-26775, E-Mail: georg.borges@rub.de


    Weitere Informationen:

    http://www.a-i3.org


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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