Für Silvester 2005 hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die neuen Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit überprüft. 186 Feuerwerkskörper erhielten die Zulassung, 180 bereits zugelassene Produkte erhielten Nachtragsänderungen, 108 wurden abgelehnt.
Der Trend zu Feuerwerksbatterien und -kombinationen hält unvermindert an. Immer neue Effekte werden in einem kompletten kleinen "Großfeuerwerk" kombiniert.
Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. In Deutschland werden sie von der BAM zum Schutz von Personen und Sachgütern auf Zusammensetzung und Funktion überprüft. Ergeben die Prüfungen, dass der Feuerwerkskörper unter Einhaltung der Bedienungsanleitung sicher ist, erhält er die Zulassung. Ein Zulassungszeichen lautet zum Beispiel BAM - P II - 1912.
Feuerwerkskörper ohne Zulassung oder mit gefälschter Zulassungsnummer gelangen durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Diese Feuerwerkskörper bergen in ihrer Wirkung häufig ein hohes Gefährdungspotential in sich. Sie sind daher in ihrer Handhabungssicherheit und Qualität nicht einschätzbar.
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Ablehnungen um 33 %. Die vermehrten Ablehnungen sind darauf zurückzuführen, dass neue Hersteller bzw. Importeure eine Zulassung für ihre Feuerwerkskörper für den deutschen Markt anstreben. Da die Qualität der Zulassungsmuster noch nicht zufriedenstellend ist, wird von einigen deutschen Importeuren zunehmend auf die Fertigung und die Qualitätssicherung in China Einfluss genommen.
Europaweit wird eine Harmonisierung der Anforderungen an das Feuerwerk betrieben. Die Europäische Kommission strebt dazu die Verabschiedung einer Pyrotechnik-Richtlinie an, die das Inverkehrbringen nach internationalen Zulassungsbedingungen erlauben soll. Die BAM ist eine der wenigen Institutionen in Europa, die bereits jetzt nach den Europäischen Normen bzw. Normentwürfen prüft.
Um den steigenden Zulassungsanfragen nachzukommen, hat die BAM ein weiteres sprengstoffrechtliches Prüf- und Zulassungsverfahren, die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Zurschaustellen von Feuerwerk in Geschäften erheblich vereinfacht, ohne das Sicherheitsniveau zu verringern. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Deregulierung für die Wirtschaft erreicht. Das führt auch bei den deutschen Firmen mittelfristig zu Kosteneinsparung.
Das aktuelle Warenangebot und die genauen Produktionszahlen können erfragt werden beim
Verband der Pyrotechnischen Industrie
An der Pönt 48
40885 Ratingen
Telefon: +49-2102-18 62 00
Auskünfte: Lutz Kurth
Arbeitsgruppe Pyrotechnik, Fachgruppe II.3 Explosivstoffe
Telefon: +49 30 8104-1234
http://www.bam.de/p1.htm Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse I
http://www.bam.de/p2.htm Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper der Klasse II
http://www.bam.de/presse/pressemitteilungen/pm2005/pm_19_05.htm Pressemitteilung und Fotos zum Download
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Transfer of Science or Research
German

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