NRW-Landesrektorenkonferenz begrüßt Autonomiezuwachs durch das geplante Hochschulfreiheitsgesetz
Die Autonomie der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalens stärken möchte Landeswissenschaftsminister Andreas Pinkwart mit dem bereits für 2007 angekündigten sogenannten "Hochschulfreiheitsgesetz", dessen Eckpunkte er heute in Düsseldorf der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Landesrektorenkonferenz (LRK) der NRW-Fachhochschulen, die heute in Bochum tagte, reagierte auf die Planung mit verhaltener Zustimmung. "Diesen Zugewinn an Autonomie begrüßen wir sehr" betont der LRK-Vorsitzende Prof. Dr. Joachim Metzner. Allerdings seien die aktuelle Planung an wichtigen Punkten zu verbessern und Widersprüche auszuräumen.
Von besonderer Tragweite, unterstreicht Prof. Dr. Metzner, seien die personalrechtlichen und -politischen Konsequenzen des geplanten Gesetzes. "Die Hochschulen sollen Arbeitgebereigenschaften und Dienstherrenfähigkeiten bekommen. Das bedarf sorgfältig durchdachter Übergangsregelungen, die Probleme für die Hochschulen wie auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermeiden," fasst der Rektor der Fachhochschule Köln das Urteil der LRK zusammen.
Autonomie bedeute nicht nur die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung, gibt Prof. Metzner zudem zu bedenken, sie bedeute auch die Übernahme der Kosten. "Minister Pinkwart sprach in seiner Rede wohl nicht nur aus finanztechnischen Gründen von 'Zuschüssen' zur Hochschulfinanzierung," gibt der LRK-Vorsitzende zu bedenken. "Die Finanzierung der Hochschulen muss sicherstellen, dass sie mit der hnen übertragenen Freiheit auch angemessen umgegangen werden kann," lautet daher die Forderung der LRK. Beispielsweise seien die Fachhochschulen und Universitäten als Arbeitgeber dann nicht nur zuständig für die aktuelle Besoldung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für deren Versorgung im Ruhestand.
Nicht widerspruchsfrei erscheinen den Fachhochschulrektorinnen und -rektoren die Autonomiepläne, wenn es um Regelungen für hochschuleigene Gremien und Organe geht. "Es passt mit diesem Anspruch einfach nicht zusammen, wenn das neue Gesetz zugleich detaillierte Regelung zum Beispiel zur Organisation der Verwaltung vorschreibt", gibt Prof. Metzner zu bedenken.
Sorgen macht den Rektorinnen und Rektoren auch die zukünftige Rolle der Landesregierung. "Natürlich können wir einen 'Verzicht auf Landesplanung' mit seinen bisherigen quantitativen Vorgaben nur begrüßen", unterstreicht Prof. Metzner. Aber bislang sei noch nicht klar geworden, wie bei Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und Landesregierung das Land seine hochschul- und wissenschaftspolitischen Ziele festlegt. "Da ist bei aller Freiheit Klarheit und Transparenz in der politischen Willensbildung unbedingt nötig."
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