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10/19/1999 11:25

Das Klinikum wird selbständiger Teil der Universität Erlangen-Nürnberg

Ute Missel Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Nun ist es amtlich: Seit 1. Oktober 1999 ist das Klinikum der Universität Erlangen-Nürnberg ein organisatorisch, finanzwirtschaftlich und verwaltungsmäßig selbständiger Teil der Hochschule. Damit wird eine weitere Änderung des seit 1. August 1998 geltenden Bayerischen Hochschulgesetzes umgesetzt, dessen neu aufgenommener Artikel 52 die Verselbständigung der bayerischen Universitätsklinika regelt. Die Universität Erlangen-Nürnberg ist nach der Ludwig Maximilians-Universität in München die zweite bayerische Hochschule, die das Gesetz in diesem Punkt umsetzt.

    Während der vergangenen 14 Monate seit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes galten die Regelungen der Artikel 52ff noch nicht. Erst mußten die neuen Leitungsorgane des Klinikums, Aufsichtsrat und Vorstand, konstituiert werden. Nachdem Staatsminister Hans Zehetmair bereits im November 1998 die Aufsichtsratsmitglieder bestellt hatte, wurde nun zum 1. Oktober 1999 vom Aufsichtsrat der neue Klinikumsvorstand bestellt.

    Der Aufsichtsrat:
    Mitglieder des Aufsichtsrates des Klinikums der Universität Erlangen-Nürnberg sind:
    * als Vorsitzender der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und
    Kunst oder ein von ihm benannter Vertreter (MDirig Dr. Olaf Wirth),
    * ein weiterer Vertreter des Wissenschaftsministeriums
    (MR Dr. Hartmut Wurzbacher),
    * ein Vertreter des Finanzministeriums (MR Franz Schallmayer),
    * ein Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums
    (MR Jörg Haggenmüller),
    * der Vorsitzende des Leitungsgremiums der Universität Erlangen-Nürnberg
    (Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper),
    * der Fachbereichssprecher der Medizinischen Fakultät
    (Dekan Prof. Dr. Bernhard Fleckenstein).

    Als externe Vertreter gehören auf Vorschlag der Universität dem Aufsichtsrat an :
    * Dr. Gerhard Jooss, Vorstandsmitglied der Thyssen Krupp AG,
    * Prof. Dr. Michael Peter Manns, Direktor der Abteilung Gastroenterologie und Hepatologie am Zentrum Innere Medizin und Dermatologie der Medizinischen Hochschule Hannover.

    Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates fand Ende November 1998 statt; in den folgenden Monaten führte er das öffentliche Ausschreibungsverfahren für die neugeschaffenen Positionen des Verwaltungsdirektors und des Pflegedirektors durch und wählte aus dem Kreis der Bewerber die jetzt zum 1. Oktober bestellten Vorstandsmitglieder aus. Die Bestellung des Ärztlichen Direktors und des weiteren Professors erfolgte durch den Aufsichtsrat aufgrund des Vorschlags der Klinikdirektorenkonferenz bzw. der Fakultät.

    Der Klinikumsvorstand:
    Der Vorstand des Klinikums besteht aus:
    * dem Ärztlichen Direktor als Vorsitzendem, Prof. Dr. Rolf Sauer
    (Vorstand der Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie und
    Inhaber des Lehrstuhls für Strahlentherapie),
    * dem Verwaltungsdirektor, Regierungsdirektor Alfons Gebhard,
    * dem Pflegedirektor, Alexander Schmidtke,
    * Prof. Dr. Ralf Sterzel (Vorstand der Medizinischen Klinik IV mit
    Poliklinik und Inhaber des Lehrstuhls Innere Medizin IV), als einem der
    Universität angehörenden Professor für Medizin, der nicht dem Aufsichtsrat angehört.

    Der Vorstand der Klinikums wurde zum 1. Oktober 1999 auf fünf Jahre bestellt.

    Aufgaben des Klinikumsvorstands und seiner Mitglieder
    Der Klinikumsvorstand leitet das Klinikum und führt seine Geschäfte eigenverantwortlich. Dabei hat er die Beschlüsse des Aufsichtsrats zu beachten und die allgemeinen Zielsetzungen des Gesetzes für das Klinikum unter Berücksichtigung kaufmännischer und wirtschaftlicher Grundsätze zu verwirklichen sowie für eine Weiterentwicklung des Klinikums Sorge zu tragen. Der Klinikumsvorstand hat umfassende Zuständigkeiten, insbesondere die Entscheidungskompetenz über die Ressourcenverwendung.

    Der Ärztliche Direktor koordiniert die Krankenversorgung, vertritt das Klinikum nach außen und übt das Hausrecht aus. War bisher der Rektor Dienstvorgesetzter des im Klinikum tätigen wissenschaftlichen Personals, so ist nunmehr diese Eigenschaft kraft Gesetzes auf den Ärztlichen Direktor übergegangen.

    Dem Verwaltungsdirektor obliegt die kaufmännische Führung des Klinikums. Er ist der Leiter der verselbständigten Klinikumsverwaltung einschließlich des wirtschaftlichen und technischen Bereiches. Er führt die Budgetverhandlungen und ist Beauftragter für den Haushalt. Die Dienstvorgesetzteneigenschaft für das am Klinikum beschäftigte nichtwissenschaftliche Personal ist vom Kanzler auf ihn übergegangen.

    Der Pflegedirektor ist für den Pflege- und Funktionsdienst im Klinikum verantwortlich. Dabei hat er Grundsatzbeschlüsse des Klinikumsvorstands zur Organisation zu beachten. Als Leiter der Krankenpflege ist er Fachvorgesetzter des Pflegepersonals. Klinikspezifische Angelegenheiten nimmt er in Abstimmung mit den betroffenen Einzelkliniken und Abteilungen wahr.

    Rechtsnatur des Klinikums
    Kern der mit dem Gesetz verfolgten Strukturreform ist die wirtschaftliche Verselbständigung der Universitätsklinika im Verhältnis zu den Universitäten. Demgemäß ist das Universitätsklinikum eingerichtet als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich verselbständigter Teil der Universität, der als kaufmännisch eingerichteter Staatsbetrieb - vergleichbar einem kommunalen Eigenbetrieb - geführt wird. Das Klinikum bleibt nach wie vor Bestandteil der Universität.

    Die am Klinikum tätigen Mitglieder der Medizinischen Fakultät nehmen nach wie vor an den allgemeinen Wahlen zu den Kollegialorganen der Universität teil. Wie bisher sind die Klinikdirektoren kraft Gesetzes im Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät vertreten. Die Verantwortung für Forschung und Lehre liegt weiterhin bei der Medizinischen Fakultät.

    Die wirtschaftliche Verselbständigung des Klinikums führt nach dem Willen des Gesetzgebers auch dazu, daß das Klinikum personalvertretungsrechtlich aus der bisherigen, alle Teilbereiche der Universität umfassenden gemeinsamen Dienststelle ausscheidet und eine eigenständige Dienststelle bildet. Leiter der Dienststelle Klinikum im Sinne des Personalvertretungsrechts ist der Verwaltungsdirektor. Trotz der weiter bestehenden korporationsrechtlichen Zugehörigkeit der am Klinikum Beschäftigten zur Universität gilt personalvertretungsrechtlich die Trennung. Eine Verbindung beider Dienststellen über einen Gesamtpersonalrat ist rechtlich ausgeschlossen.

    * Kontakt:
    Rektor Prof. Dr. Gotthard Jasper
    Schloßplatz 4, 91054 Erlangen
    Tel.: 09131/85- 26605


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    Criteria of this press release:
    Medicine, Nutrition / healthcare / nursing
    transregional, national
    Organisational matters
    German


     

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