Am 22. März hat das Bundeskabinett den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ("Zweiter Korb") verabschiedet. Sollte dieser Gesetzentwurf unverändert den Bundestag passieren, wären damit massive Einschränkungen für Nutzer wissenschaftlicher Information verbunden. Wie andere Hochschulen und Forschungseinrichtungen befürchtet auch die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhebliche negative Auswirkungen auf Lehre und Forschung und unterstützt daher das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft".
Ihm gehören u.a. die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat, die Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, ca. 270 weitere wissenschaftliche Institutionen und Fachgesellschaften sowie über 4000 Einzelpersönlichkeiten an.
Besonders gravierende Folgen für Forschende und Studierende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wird die Einschränkung des Dokumentlieferdienstes haben (§ 53a UrhG). Vor Ort fehlende Zeitschriftenartikel dürfen anders als bisher nicht mehr via elektronische Lieferung von anderen Bibliotheken bezogen werden (Preis pro Artikel über die Fernleihe: 1,50 Euro), sofern ein entsprechendes kostenpflichtiges Angebot der Verlage existiert (Preis pro Artikel: ca. 30 bis 50 Euro).
Auf die Studierenden und Forschenden kommen damit massive Kosten für die Versorgung mit notwendiger Literatur zu. Die in den letzten Jahren in den Hochschulbibliotheken mit hohen Kosten ausgebaute hochleistungsfähige Infrastruktur für den elektronischen Lieferdienst ist damit eine vergeudete Investition.
Daneben sieht der Gesetzentwurf Regelungen vor, die neue Dienste wie e-Learning oder die Einführung elektronischer Semesterapparate gefährden würde. Bisher war es erlaubt, einzelne Aufsätze oder Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Lehrveranstaltungen elektronisch zugänglich zu machen. Das soll nach dem Willen der Regierung nicht mehr möglich sein.
Der notwenige Schutz des Urheberrechts darf nach Auffassung des Rektors der Universität Düsseldorf, Prof. Dr. med. Dr. phil. Alfons Labisch, und der Direktorin der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf, Dr. Irmgard Siebert, nicht dazu führen, dass die Bedürfnisse von Universitäten und Forschungseinrichtungen aber auch interessierter Einzelpersonen zu stark in den Hintergrund gedrängt werden.
Weitere Informationen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Direktorin der Universitäts- und Landesbibliothek: Dr. Irmgard Siebert
Tel. 0211-8112030, e-mail: siebert@ub.uni-duessesldorf.de
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German
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