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02/15/2000 15:56

Zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Karl Heinz Schwab

Ute Missel Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Am Dienstag, 22. Februar 2000, feiert Prof. Dr. Karl Heinz Schwab, seinen 80. Geburtstag. Prof. Schwab war von 1955 bis zu seiner Emeritierung 1987 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und stand von 1957 bis 1959 als Rektor der Erlanger Universität voran. Von 1960 bis 1970 gehörte er dem Erlanger Stadtrat an.

    Karl Heinz Schwab wurde am 22. Februar 1920 in Coburg geboren. Nach Abitur (1938) und Aufnahme in die Stiftung Maximilianeum studierte er Rechtswissenschaft in München. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 1947 ab, das Zweite 1950, beide mit hervorragendem Ergebnis. 1947 promovierte er bei Professor Leo Rosenberg zum Dr. jur., anschließend war er dessen Assistent an der Universität München. 1950 begann er seine praktische Tätigkeit im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Während dieser Zeit verfaßte er seine Habilitationsschrift zu dem Thema "Der Streitgegenstand im Zivilprozeß".

    1955 folgte der Ruf auf den Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. 1956 wurde er zum Dekan der Juristischen Fakultät, 1957 - als gerade 37jähriger - zum Rektor der Erlanger Universität gewählt. In diese Zeit fiel auch die Wahl zum Präsidenten der Bayerischen Rektorenkonferenz. 1958 erfolgte die Wiederwahl als Rektor. In seine Amtszeit fielen die Verhandlungen über den Zusammenschluß der Universität Erlangen mit der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Nürnberg. Auch erste Überlegungen zur Gründung einer Technischen Fakultät gehen auf diese Zeit zurück. Trotz ehrenvoller Rufe nach Münster, Köln, Hamburg und einer kurzen Amtszeit in München blieb Professor Schwab bis zu seiner Emeritierung 1987 der Erlanger Universität treu.

    Das wissenschaftliche Werk von Prof. Schwab umfaßt neben über 150 Aufsätzen, Urteilsanmerkungen und Besprechungen auch mehrere selbständige Werke, darunter vor allem das große Lehrbuch des Zivilprozeßrechts und sein "Sachenrecht", fortgeführt von seinen Schülern Gottwald und Prütting sowie die "Schiedsgerichtsbarkeit".

    Von 1960 bis1970 war Prof. Schwab Mitglied des Erlanger Stadtrats und nahezu 20 Jahre im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks tätig. Während der Studentenunruhen (1968) war er Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Prof. Schwab war im Kirchenvorstand seiner Gemeinde tätig und wurde in die Bayerische Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche gewählt. Von 1984 bis 1989 leitete er die Synode als Präsident.

    1966 wurde ihm der Bayerische Verdienstorden für seine großen Leistungen in Wissenschaft und Gesellschaft verliehen. 1967 wurde er Ehrenmitglied der Japanischen Gesellschaft für Zivilprozeß. Es folgten Ehrenmitgliedschaften in den Instituten für Zivilprozeß der Länder Kolumbien (1970), Brasilien (1976) und Belgien (1983) sowie in der von ihm 1978 mitgegründeten Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht, Verfahrensrechtsvergleichung und Schiedsgerichtswesen. 1988 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verliehen. Besondere Beachtung verdient die Ernennung zum korrespondierenden Mitglied der Akademie von Athen 1989. Anfang Juni 1991 wurde ihm das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.


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