Professor Dr. Rüdiger Veil, Inhaber des "Alfried Krupp-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht" an der Bucerius Law School, hat einen Ruf an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg abgelehnt und bleibt an der privaten Hochschule für Rechtswissenschaft.
Professor Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School: "Die Mitglieder der Bucerius Law School freuen sich sehr über diese Entscheidung von Herrn Veil. Wir haben damit innerhalb kurzer Zeit den zweiten Professor an der Hochschule halten können."
Im letzten Jahr hatte bereits der Strafrechtler Professor Dr. Thomas Rönnau Rufe an die Georg-August-Universität Göttingen und die Westfälische Wilhelms-Universität Münster abgelehnt.
Dr. Hariolf Wenzler, Geschäftsführer der Bucerius Law School: "Mit ihren hoch motivierten Studierenden, dem internationalen Umfeld, regelmäßigen Forschungsfreitrimestern sowie der optimalen Ausstattung bietet die Bucerius Law School ihren Professoren Bedingungen, die in Deutschland ihresgleichen suchen. Dass wir mit Herrn Veil einen weiteren exzellenten Wissenschaftler mit diesem hervorragenden Arbeitsumfeld zum Bleiben überzeugen konnten, unterstreicht diesen Wettbewerbsvorteil."
Rüdiger Veil, geb. 1966 in Limburg/Lahn, studierte Rechtswissenschaften in Gießen und legte 1993 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Im Anschluss war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Rechtssoziologie und Bürgerliches Recht von Professor Dr. Thomas Raiser an der Humboldt-Universität zu Berlin. Veil wurde 1995 über die "Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung" promoviert und legte 1996 am Kammergericht in Berlin das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Danach war er bis 1998 als Rechtsanwalt in Düsseldorf tätig. Er kehrte als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl von Professor Dr. Thomas Raiser zurück und habilitierte sich nach einem sechsmonatigen Forschungsaufenthalt in den USA im Dezember 2002 mit einer Arbeit über "Unternehmensverträge" an der Humboldt-Universität zu Berlin. Es folgte eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg und sodann ein Ruf an die Bucerius Law School, den Veil im Juli 2003 annahm. Seitdem lehrt er an der Bucerius Law School Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Gesellschafts- sowie Kapitalmarktrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht (Recht der Kapitalgesellschaften, Konzern- und Umwandlungsrecht), im internationalen Kapitalmarktrecht sowie im Wettbewerbsrecht.
Veil ist Gründungsmitglied des Arbeitskreises Aktien- und Kapitalmarktrecht und Mitglied des Arbeitskreises Europäisches Unternehmensrecht. Ferner ist er Mitglied der Zivilrechtslehrervereinigung und der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) und gehört dem Herausgeberbeirat der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) sowie dem Kreis der ständigen Mitarbeiter für die WuB - Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht - an. Veil war als Sachverständiger für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und die Staatsduma der Russischen Föderation tätig und hält im In- und Ausland Vorträge zu aktuellen Themen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Studies and teaching
German
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