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02/14/2007 18:22

Wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Stiftungsuniversität

Stephan M. Hübner Marketing und Kommunikation
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt (Main)

    Senat gibt mit seiner Zustimmung vom 14. Februar 2007 grünes Licht für das Gesetzgebungsverfahren zur Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität.

    FANKFURT. Mit deutlicher Mehrheit hat der Senat der Johann Wolfgang Goethe-Universität in seiner heutigen Sitzung den Weg frei gemacht für die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Umwandlung der Hochschule in eine Stiftungsuniversität. Der Senat knüpft seine Zustimmung an eine Reihe konkreter Bedingungen, die bei der Umwandlung zu berücksichtigen seien. Er wird - so heißt es in dem Beschluss abschließend - "seine endgültige Entscheidung zum gegebenen Zeitpunkt davon abhängig machen, ob er die genannten Bedingungen als hinreichend erfüllt ansieht."

    "Über das klare positive Bekenntnis des Senats freue ich mich sehr", sagte Universitätspräsident Prof. Rudolf Steinberg unmittelbar nach der Entscheidung. Er sei zuversichtlich, dass die Bedingungen des Senats im weiteren Fortgang des Projektes umgesetzt werden könnten. Zuvor war es bereits zwischen dem Präsidium und dem Personalrat der Universität zu einer Einigung über Eckpunkte der Umwandlung gekommen. In der Vereinbarung, die am Vormittag unterzeichnet wurde, werden wesentliche Regelungen zur Absicherung der Interessen der Beschäftigten im Zuge der geplanten Maßnahmen getroffen.

    Damit sei nun der Gesetzgeber am Zug, der Universität Frankfurt jenes Maß an Autonomie und sozialer Sicherheit einzuräumen, die für die Verwirklichung des Projekts unabdingbar sind, sagte Steinberg. Die Universität wage auch in ihrer organisatorischen Verfassung einen Neuanfang, nachdem sie sich bereits mit ihrem von der Landesregierung unternommenen, für Deutschland - wie der Wissenschaftsrat betonte - beispielhaften Neubauprogramm, aber auch ihren wissenschaftlichen Erfolgen neu positioniert habe. Er versprach, sich im kommenden Gesetzgebungsverfahren besonders für die Belange der MitarbeiterInnen einsetzen zu wollen: "Die Stiftungsuniversität wird nur kommen, wenn sich daraus auch bessere Perspektiven für die Beschäftigten der Universität ergeben." Eine Spitzenuniversität könne ihre Zukunft nicht weiterhin "von der Hand in den Mund" gestalten. Sie könne weder auf motivierte Mitarbeiter verzichten, noch auf zusätzliche Gelder aus privaten Quellen.

    Steinberg bezeichnete die beabsichtigte Veränderung der Universität Frankfurt als die größte Reform der letzten 50 Jahre. Die neue Universität werde ein Maß an Autonomie erhalten, von dem andere Hochschulen in Deutschland noch träumten. Die Wahl der Rechtsform "Stiftung öffentlichen Rechts" signalisiere der Bürgerschaft das Angebot, sich wie bei der Gründung der Universität vor 92 Jahren an der Hochschule zu engagieren. Ausdrücklich dankte Steinberg der hessischen Landesregierung und dem Landtag für die Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen: "Die Politik in Hessen hat verstanden, dass eine Qualitätsverbesserung von Hochschulen nur zu erzielen ist durch ein Loslassen des Staates. Dies bedeutet ein Umdenken auf beiden Seiten."


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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