60/2000
Entkollektivierung und Entsolidarisierung der Arbeitnehmer
Sowohl in den USA als auch Deutsch-land nimmt die Zahl an Arbeitskämpfen kontinuierlich ab. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass sich die Arbeits-kämpfe auf das produzierende Gewerbe konzentrieren, in dem die Gewerkschaften am stärksten vertreten sind, die Beleg-schaften aber schrumpfen. Im privaten Dienstleistungssektor, in welchem die Beschäftigung deutlich zunimmt, konnten die Gewerkschaften dagegen noch nicht Fuß fassen. Zudem sind die Arbeitnehmer heute individualistischer eingestellt und ver-suchen, ihre Interessen selbständig gegenüber dem Arbeitge-ber durchzusetzen. Ebenso dämpft das hohe Beschäftigungsri-siko die Streikbereitschaft der Arbeitnehmer. Dies geht aus einer Studie hervor, die Dr. Sven-Frederik Balders am For-schungsinstitut für Sozialrecht der Universität zu Köln an-gefertigt hat.
Die Untersuchung des Kölner Rechtswissenschaftlers befasst sich insbesondere mit der Taktik der Arbeitgeber, die Arbeitsplätze streikender Arbeitneh-mer mit Streikbrechern neu zu besetzen. Diese Taktik der Weiterproduktion mit Hilfe von Streik-brechern beraubt den Streik seiner Wirkung und zwingt die Gewerkschaften ange-sichts schrumpfender Streikkassen zur Aufgabe. Darüber hinaus befestigt der bestreikte Arbeitgeber sein Ansehen in der Geschäftswelt als verlässlicher Partner, wenn er auf eine Unterstützung durch andere Unternehmen trotz Streiks nicht angewiesen ist.
Sowohl in Deutschland als auch in den USA ist die vorüber-gehende, nur auf die Dauer des Streiks begrenzte Neuein-stellung von Streikbrechern zulässig. In beiden Ländern ma-chen die Arbeitgeber von diesem Recht jedoch nur wenig Ge-brauch, da die Einstellung von nichteingearbeiteten Ersatz-arbeitnehmern nicht effizient ist. Außerdem sind nur wenige Arbeitnehmer an einer nur vorübergehenden Einstellung in-teressiert, insbesondere wenn es sich dabei auch noch um Streikbrecherarbeit handelt.
Wenn der Arbeitgeber dagegen den Streikbrecher über das Streikende hinaus weiterbeschäftigen möchte, kann er das Ar-beitsverhältnis mit dem ersetzten streikenden Arbeitnehmer lösen. In Deutschland hat der ersetzte streikbeteiligte Ar-beitnehmer jedoch nach Streikende einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, nach billigem Ermessen wieder eingestellt zu werden. Dieses Ermessen des Arbeitgebers wird von den deut-schen Arbeitsgerichten daraufhin überprüft, ob der Arbeitge-ber bei der Kündigung des streikenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte im Sinne des allgemeinen Kündigungsschutzes ausreichend berücksichtigt hat. Da der ersetzte Arbeitnehmer gegenüber dem Streikbrecher bereits aufgrund seiner längeren Betriebszugehörigkeit die besseren Sozialdaten aufweist, muss der Streikbrecher regelmäßig den Arbeitsplatz für den er-setzten Arbeitnehmer wieder räumen.
In den USA dagegen muss der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die er durch Streikbrecher ersetzt hat, nur dann wieder einstellen, wenn es sich um einen unfair labor practice Streik handelt, d.h. eine kollektive Arbeitsniederlegung aus Protest gegen ein vorangegangenes rechtswidriges Verhalten des Arbeitge-bers gegenüber den Arbeitnehmern. Dagegen haben bei einem economic strike, d.h. einem Streik zur Durchsetzung tarif-vertraglicher Forderungen, die ersetzten Arbeitnehmer grund-sätzlich keinen Wiedereinstellungsanspruch gegen ihren alten Arbeit-geber. Infolgedessen stellen die Arbeitgeber in den USA Streikbrecher häufig auf Dauer ein, um so die streiken-den, zumeist gewerkschaftsangehörigen Arbeit-nehmer aus dem Betrieb zu verdrängen. Da die Einstellung von Streikbrechern jedoch erheblichen Unmut unter den streiken-den Arbeit-nehmern auslöst, der sich häufig in Gewalttätig-keiten so-wohl gegen die Streikbrecher als auch gegen Be-triebsein-richtungen des Arbeitgebers entlädt, machen auch die ameri-kanischen Arbeitgeber von der Möglichkeit, Streik-brecher auf Dauer einzustellen, nur zuückhaltend Gebrauch.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Balders unter der Tele-fonnummer 0221/470-5807 und E-Mail: sven_balders@hotmail.com zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
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Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Politics
transregional, national
Research results
German
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