idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
06/20/1997 00:00

Die Unwägbarkeiten von "Fremdenfeindlichkeit"

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    97/97

    Die Unwaegbarkeiten von "Fremdenfeindlichkeit"

    Keine Aufruestung der Justiz notwendig

    "Fremdenfeindliche" Straftaten werden oft erst durch ungenaue Kriterien und damit einhergehende schnelle und oberflaechliche Einordnungen von den Strafverfolgungsbehoerden zum Leben erweckt. Zu diesem ernuechternden Ergebnis kommt Dr. Michael Kubink in seiner an der Kriminologischen Forschungsstelle der Universitaet zu Koeln unter Leitung von Professor Dr. Michael Walter verfassten Studie fuer das Bundesministerium fuer Frauen und Jugend.

    Sowohl eine sehr offen gehaltene Definition der "fremdenfeindlichen Straftat" als auch geringe Aufklaerungsquoten ermoeglichen weite Interpretationsspielraeume, die politisch recht frei genutzt werden koennen und in den Medien Anlass zu Sensationsdarstellungen bieten. Dies ergab sich aus der Analyse von 1.027 polizeilichen Ermittlungsverfahren in den Landgerichtsbezirken Koeln und Wuppertal fuer das Jahr 1993.

    Inzwischen wird bei den Ermittlungen eine vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalaemtern entworfene Definition verwendet. Danach sind Taten "fremdenfeindlich", wenn der Taeter dem auslaendischen Opfer ein Bleiberecht verweigert. Fremdenfeindlichkeit wird gewissermassen als "private Abschiebung" verstanden. Darunter fallen vandalistische Sachbeschaedigungen und die Verwendung von Nazi-Symbolen wie auch telefonische Aggressionen und koerperliche Gewalttaten gleichermassen. Strafrechtlich relevante Aspekte der Taeterpersoenlichkeit werden damit ebenso ausgeklammert, wie andererseits die weitergehenden Rahmenbedingungen dieser Ausgrenzungsstrategien.

    Nach dem Dafuerhalten des Koelner Kriminalwissenschaftlers offenbart ein Blick in die jeweiligen Ermittlungsakten eine teilweise nahezu beliebige Bewertung der Taten. So scheinen in Phasen, in denen die OEffentlichkeit besonders erregt ist, wie etwa nach dem Brandanschlag von Solingen, Straftaten leichter als fremdenfeindlich bezeichnet zu werden, als in moderaten Zeiten, die nicht durch spektakulaere Faelle und hohe Arbeitsbelastung der Polizeibeamten gepraegt sind. Unter der Voraussetzung, dass das reale Ausmass der Nazi-Rufe und -Malereien sowie "alltaeglichen" Beleidigungen gegenueber den Auslaendern zu keinem Zeitpunkt vollstaendig erfasst werden kann, spricht vieles fuer eine zeitweilig intensivierte Registrierung von Geschehnissen, die sonst weniger sorgsam zur Kenntnis genommen werden.

    Ein anderer Grund fuer die eingeschraenkte Aussagekraft der Statistiken ist die insgesamt lueckenhafte Tatsachenbasis, die mit der geringen Aufklaerungsquote verbunden ist. Dies liegt mit ca. 35 Prozent deutlich niedriger als die bundesweite Aufklaerungsquote von rund 45 Prozent fuer die Gesamtkriminalitaet. Ungeloeste Faelle werden sogar haeufiger mit dem Etikett der Fremdenfeindlichkeit versehen, als geloeste. Beispielsweise konnte 1993 in Koeln nicht einer der 12 als fremdenfeindlich bezeichneten "Brandanschlaege" aufgeklaert werden. Bei den Ermittlungen scheint nach Ansicht von Dr. Kubink ein Routineprogramm abgewickelt zu werden, welches eher von der problemlosen Greifbarkeit des Taeters abhaengig ist, als von der Schwere der Tat. Die Strafverfolgung scheint von einer pragmatischen Kosten-Nutzen-Bilanz gepraegt zu sein. Diese Erkenntnisse relativieren ein haeufig verwendetes Interpretationsmuster, demzufolge die statistischen Spitzenwerte das Ergebnis von Spannungen seien, die sich angesichts steigender Asylbewerberzahlen und der Probleme der deutschen Wiedervereinigung zu Lasten von Auslaendern entladen haetten.

    Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungstaetigkeit werden die Verfahren von der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft uebernommen, die insofern eine Sonderzustaendigkeit besitzt. Bereits auf diesem Wege wurde ein erheblicher Teil der Faelle von der Staatsanwaltschaft selbst als nicht fremdenfeindlich beurteilt und an andere Dezernate abgegeben. Dabei werden Faelle scheinbar leichter als fremdenfeindlich bezeichnet, wenn der Taeter unbekannt ist.

    Auch die gaengige Erkenntnis, dass fremdenfeindliche Straftaten ueberwiegend von jungen Menschen begangen werden, kann die Studie nicht bestaetigen. Vielmehr stellt sie eine gleichmaessige Streuung ueber alle Altersgruppen hinweg fest. Im Falle junger Tatverdaechtiger entsteht jedoch ein Eindruck, der auf Umstaende und Tatsituationen schliessen laesst, die fuer herkoemmliche Jugendkriminalitaet typisch sind. Ebenso wie dort war auch der Charakter der als fremdenfeindlich definierten Taten von Spontaneitaet, Alkoholisierung und gruppendynamischen Effekten gepraegt. In der Frage der Motivation legt die Arbeit den Schwerpunkt mehr auf Anpassungsprobleme, fehlende soziale Betaetigungs- und Freiraeume und mangelnde gesellschaftliche Perspektiven, als auf Rechtsextremismus im ideologischen Sinne.

    Was die Strafen angeht, verwendet sie sich gegen ein simples Wegsperren und fordert vielmehr, soziale Probleme zu lindern. Fuer Dr. Kubink scheint es allerdings naiv, wenn nicht vermessen, der Paedagogik Antworten auf Fragestellungen zuzutrauen, die durch Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Gesellschaft und negative soziale Rahmenbedingungen gepraegt sind. Er haelt eine bessere Kooperation der sozialen Instanzen zur Bewaeltigung dieser vielfaeltigen und teilweise ineinandergreifenden Momente fuer erforderlich. Begruendet wird dies damit, dass eine systematische Regelung und Institutionalisierung der Zusammenarbeit verschiedener Ressorts, die mit den Problemen Jugendlicher betraut sind, in der Bundesrepublik bisher nicht existiert. Der Koelner Wissenschaftler empfiehlt gemeinsame Einrichtungen von Polizeidienststellen, Repraesentanten der Gemeinden und von Mitarbeitern aus den Jugend- und Sozialaemtern zur gegenseitigen Information und Beratung. Vor allem ist die Sozialarbeit berufen, Programme im Rahmen der Jugendhilfe zu entwerfen, die sich an diesen uebergreifenden Kriterien orientieren. Darueber hinaus fordert er praeventive Massnahmen, die eine Erhoehung des Entdeckungsrisikos bewirken, die jedoch keineswegs nur den staatlichen Instanzen ueberlassen werden sollen. Er haelt eine politische Landschaft fuer geboten, die die Spannungen zwischen Auslaendern und Deutschen nicht noch foerdert. Dazu beduerfe es der weitsichtigen Sozialarbeit und weniger einer ausufernden Kriminalpolitik.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Fuer Rueckfragen steht Ihnen Dr. Kubink unter den Telefonnummern 0221/470-4357 und 0221/470-5788 und der Fax-Nummer 0221/5147 zur Verfuegung.

    Fuer die UEbersendung eines Belegexemplares waeren wir Ihnen dankbar.


    Images

    Criteria of this press release:
    No fields were selected
    transregional, national
    No categories were selected
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).