Unabhaengige Rentenversicherung vorgeschlagen
Professor Bomsdorf legt Studie zur Rentenreform vor
Mit der Sicherung der Renten - einem der beiden die oeffentliche Diskussion der letzten zwoelf Monate beherrschenden Themen - beschaeftigt sich eine von Professor Dr. Eckart Bomsdorf von der Universitaet zu Koeln jetzt vorgelegte Studie. Darin schlaegt er unter anderem auch die Verlagerung von Kompetenzen der Rentenversicherung aus dem politischen Bereich in eine unabhaengige Institution vor.
Die bisher zur Rentenreform beschlossenen Massnahmen koennen - obwohl sie im Einzelfall die Rentenansprueche zukuenftiger Rentner empfindlich reduzieren - den Beitragsanstieg in der Rentenversicherung verlangsamen, ihn aber nicht in gewuenschtem Tempo bremsen. Zusaetzliche Veraenderungen im Rentenrecht sind also notwendig, in deren Mittelpunkt - so Professor Bomsdorf - eine Korrektur der Rentenformel sowie eine Erhoehung des Bundeszuschusses stehen sollten. Die Misere der gesetzlichen Altersvorsorge ist kurzfristig auf die hohe Arbeitslosigkeit, mittel- und langfristig auf die demographische Entwicklung in Deutschland zurueckzufuehren. An diesem Punkt setzt das Modell zur Modifikation der Rentenformel an.
Untersucht werden in einem ersten Ansatz die Konsequenzen einer bereits 1996 von Professor Bomsdorf vorgeschlagenen demographisch begruendeten und zugleich kontrollierbaren Abschwaechung der Dynamik der Renten, die eine Reduktion des aktuellen Rentenwertes bzw. der Renten ausschliesst. Dieser Ansatz knuepft im Gegensatz zu anderen Vorschlaegen mit seinem weitgehend automatischen und dennoch steuerbaren Regelmechanismus direkt an der zusaetzlichen Leistungsfaehigkeit der Rentner an und kann sichern, dass positive Abstaende von Renten zur Sozialhilfe nicht nur erhalten bleiben sondern sich evt. sogar vergroessern. In einem zweiten Ansatz wird zusaetzlich eine die Situation auf dem Arbeitsmarkt beruecksichtigende Komponente einbezogen. Beide Ansaetze erlauben eine kontrollierte Abschwaechung der Rentenzuwaechse. Weiter wird eine kontinuierliche Erhoehung des Bundeszuschusses vorgesehen und die Bildung eines Vorsorgekapitals fuer die kritischen Jahre der Rentenversicherung ermoeglicht.
In der vorliegenden Studie werden Modellrechnungen praesentiert, die - unter Beachtung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation in den neuen und den alten Bundeslaendern - zeigen, in welchem Umfang die vorgestellten Massnahmen Auswirkungen auf Rentenwert, Beitragssatz und Rentenniveau haben. Die Modellrechnungen ergeben, dass bis zum Jahr 2010 die Renten trotz der Korrektur der Rentenformel in den alten Bundeslaendern um 37 Prozent, in den neuen um 62 Prozent steigen koennten. Im selben Jahr wuerde eine Beitragssatz von ca. 18,5 Prozent ausreichen, sofern auf den Aufbau eines Kapitalstock verzichtet wird. Andernfalls koennte bis weit ueber das Jahr 2010 hinaus ein Beitragssatz von 20 Prozent festgeschrieben werden und laengerfristig ein Kapitalstock in Hoehe von mehr als einer Billion DM, etwa zwei Jahresausgaben der Rentenversicherung, aufgebaut werden. Dieser sollte dazu verwendet werden, die aufgrund der Veraenderung der Altersstruktur der Bevoelkerung notwendige Beitragssteigerung in der Rentenversicherung ab etwa dem Jahr 2023 deutlich abzuschwaechen.
Professor Bomsdorf kommt zu dem Schluss, dass die Renten auch langfristig gesichert werden koennen, wenn geeignete Massnahmen wie die vorgeschlagenen baldmoeglichst ergriffen werden. Der Rente wird dann auch in Zukunft die Aufgabe einer durch betriebliche bzw. private Altersvorsorge ergaenzten Grundsicherung zukommen. Eine steuerfinanzierte, einheitliche Grundrente wird aus gegenwaertiger Sicht nicht befuerwortet.
Fuer Rueckfragen steht Ihnen Professor Bomsdorf unter der Tel.-Nr. 0221/470-2982, der Fax-Nr. 0221/470-5074 und der Email-Adresse bomsdorf@wiso.uni-koeln.de zur Verfuegung.
Fuer die Uebersendung eines Belegexemplares waeren wir Ihnen dankbar.
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