Prof. Dr. jur. Ursula Wiese von der Fachhochschule Osnabrück erforscht seit über zehn Jahren die Qualität von Pflege und Betreuung in der Altenpflege. / Jetzt ist die aktualisierte Auflage ihres Buches "Rechtliche Qualitätsvorgaben in der stationären Altenpflege" erschienen.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt stetig zu. Dazu kommt, dass die Bewohner von stationären Altenpflegeeinrichtungen immer intensiver betreut werden müssen, da Krankheiten wie z.B. Demenz heute häufiger auftreten. Um die Lebensqualität für die Pflegebedürftigen zu erhalten, sind daher Qualität und Sicherheit der Pflege von zentraler Bedeutung. Prof. Dr. Ursula Eva Wiese erforscht in diesem Zusammenhang, wie sich seit der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der neunziger Jahre in Pflegeheimen die Qualität der Pflege und Betreuung entwickelt. Schwerpunkte ihrer Untersuchungen sind darauf gerichtet, zu analysieren, wie sich die im Pflegeversicherungsgesetz und die in den Richtlinien zur Qualität enthaltenen Qualitätsanforderungen in den Pflegeeinrichtungen real in der Praxis für deren Bewohner auswirken.
Die Ergebnisse sind beeindruckend: Obwohl die Pflege und Betreuung von Heimbewohnern in ein Korsett gezwängt ist, dass durch einen engen Pflegebedürftigkeitsbegriff und von einem begrenzten Vergütungsrahmen bestimmt ist, sind deutliche Qualitätsverbesserungen festzustellen. Die Mehrzahl der Heimeinrichtungen akzeptiert die gesetzten Qualitätsanforderungen, z. B. zur Pflegeplanung und zu einer an den Bedürfnissen der Bewohner stärker orientierten Pflege. Zum Beispiel wird nach individuellen Wünschen und Ansprüchen gearbeitet, etwa wenn den Aufstehwünschen oder den gewohnten Essenszeiten der Bewohner entsprochen und für eine entsprechende Personalbesetzung gesorgt wird. Spezielle Betreuungsmaßnahmen für die wachsende Zahl an Demenz erkrankter Menschen werden etabliert, z. B. durch die Einrichtung von den Bedürfnissen entsprechenden Wohnsphären oder durch Anpassungen an den vielfach gestörten Tages- und Nacht-Rhythmus der erkrankten Bewohner. Ein Problem für viele Einrichtungen ist wegen des Kostendrucks aber nach wie vor der Personalbestand und dies gilt vor allem für die Pflege, Aktivierung und Betreuung Schwerstpflegebedürftiger und demenzkranker Menschen. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz 2008 setzt hier an und ermöglicht zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz. Dies begründet aber keinen eigenen Betreuungsanspruch für Bewohner.
Alle Ergebnisse und den Stand der aktuell geltenden Qualitätsanforderungen hat
Prof. Dr. Wiese in einer zweiten Auflage Ihres Buches: "Rechtliche Qualitätsvorgaben in der stationären Altenpflege", 2. Auflage, 2009, elsevier Verlag, dokumentiert und überdies als Leitfaden für die Praxis entwickelt und nutzbar gemacht.
Weitere Informationen unter: http://www.wiso.fh-osnabrueck.de/wiese.html
Criteria of this press release:
Law, Nutrition / healthcare / nursing
transregional, national
Research results, Scientific Publications
German
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