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Einweg-Mehrweg-Ausweg?
Pflichtpfand fuer Einweggetraenkeverpackungen ist nicht sinnvoll
Die Herausloesung der Einweggetraenkeverpackungen aus dem Dualen System und die Erhebung eines Pflichtpfandes ist aus oekonomischer wie auch aus umweltpolitischer Sicht nicht sinnvoll. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universitaet zu Koeln unter der Leitung von Dr. Dieter Ewringmann.
Aufgrund des neuen Gebuehrensystems hat das Duale System seine Verwertungsquoten und -mengen bundesweit erhoehen koennen. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung der knappen oeffentlichen Deponiekapazitaeten. Den Einweggetraenkeverpackungen kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Ihr Anteil an den Verkaufsverpackungen insgesamt liegt bei 25 Prozent, wohingegen ihr Anteil an den auf oeffentlichen Deponien gelangenden Gesamtabfalls 0,5 bis 1 Prozent betraegt. Diese geringe Menge ergibt sich vorwiegend aus der unterbleibenden Sortierung des Abfalls der Verbraucher waehrend ihrer Freizeitgestaltung, ist aber aus umwelt- und abfallpolitischer Sicht keine Begruendung fuer eine Erhebung des Pflichtpfandes auf Einweggetraenkeverpackungen, so die Koelner Finanzwissenschaftler. Die Entsorgung kostet das Duale System ca. 975 Millionen D-Mark, so dass die Getraenkepackungen mit 0,05-0,10 Pf pro Stueck belastet werden muessen. Bei einer unterstellten Umlegung auf den Verbraucher wird, fuer den privaten Haushalt pro Kopf und Jahr, eine Summe von ungefaehr 12 D-Mark ermittelt. Diese Kosten haben sich erhoeht, sind aber vom Verbraucher aufgrund der Umlegung auf den Produktpreis nicht wahrgenommen worden. UEber die Produktpreise sind so ein Viertel der Lizenzentgelte des Dualen Systems getragen worden. Das heisst, die Einweggetraenkeverpackungen sind von grosser Bedeutung fuer die Existenz des Dualen Systems. Bei einem Pflichtpfand fuer Einweggetraenkeverpackungen fielen diese nicht mehr unter das Befreiungssystem des Dualen Systems und Hersteller wie Haendler fungierten nicht mehr als Lizenznehmer, so die Koelner Finanzwissenschaftler.
Da allgemeine Nachfragetrends den Markt bestimmen, kann kein direkter Zusammenhang zwischen dem Dualen System und dem Mehrwegsystem hergestellt werden. Die Mehrwegquote ist umwelt- und abfallpolitisch von geringer Aussagekraft, weil sich der Verbraucherzuwachs auf die verschiedenen Getraenkesorten ungleichmaessig verteilt. Zum Beispiel stieg der Mineralwasserverbrauch bundesweit von 1990 bis 1993 um 25 Prozent, waehrend zur gleichen Zeit der Bierverbrauch um 2 Prozent sank. Der Mehrweganteil von Mineralwasser liegt bei 90 Prozent, der von Bier bei knapp 60 Prozent. Obwohl die Mehrwegtendenz stabil bleibt, bedeuten hoehere Mehrwegquoten nicht zugleich eine absolute Verringerung der Einweggetraenkeverpackungen. Der zentrale Einwand der Studie zur Erhebung eines Zwangspfandes betrifft das Mehrwegsystem. Es wuerde dieses nicht stuetzen, sondern mittel- bis laengerfristig sogar schwaechen. Eine Pfandpflicht wuerde wahrscheinlich die Ruecklaufzahlen noch erhoehen, aber nur ein Verzicht auf die Mehrwegquote als Zwischenziel koennte zur Verbesserung des Gesamtsystems fuehren. Zudem wirkt bei einer Totalpraeferenz fuer das Mehrwegsystem das Pflichtpfand kontraproduktiv. Die Lizenzentgelte entfallen auf Einweggetraenkeverpackungen und das Rueckfuehrsystem kann rationalisiert und effizienter gestaltet werden, was sich guenstig auf den Produktpreis auswirkt. Einweggetraenkeverpackungen werden noch attraktiver fuer den Verbraucher.
Die Studie der Koelner Finanzwissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass es innerhalb des bestehenden Dualen Systems nicht sinnvoll ist eine Zwangsbepfandung vorzunehmen. Das Zwangspfand schadet letztlich dem Mehrwegsystem. Der Vorteil besteht in erhoehten Ruecklaeufen. Auch ergibt sich eine andere Kostenverteilung. Im bestehenden System tragen alle Kaeufer von einwegverpackten Getraenken die im Produktpreis umgelegten Lizenzgebuehren des Dualen Systems. Bei einem Zwangspfand dagegen wird die Finanzierung von den Kaeufern getragen, die die Verpackungen nicht zur Pfandausloesung zurueckbringen. Der Verbraucher wird also direkt auf den Entsorgungsweg hingewiesen. Der entscheidende Nachteil des Zwangspfandes fuer das Mehrwegsystem besteht jedoch in der Veraenderung der Kostenverhaeltnisse. Der Zwangspfand schafft neue Kollektive. Dadurch wuerden Pfandpool-Systeme entstehen, die durch den Einsatz von Automaten die Ruecknahme von Einwegverpackungen relativ verbilligen.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Fuer Rueckfragen steht Ihnen Dr. Dieter Ewringmann unter der Telefonnummer 0221/426979 zur Verfuegung.
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