Aberkennung akademischer Grade rückgängig gemacht
Der Senat der Universität Leipzig hat auf seiner jüngsten Sitzung in einem Beschluss bekräftigt, dass die während der Nazidiktatur erfolgte Aberkennung von Doktorgraden und anderen akademischen Graden aus politischen, rasseideologischen und Glaubensgründen von Anfang an nichtig war. Nach umfangreichen Recherchen des Universitätsarchivs wurde eine Liste mit den Namen von 62 einstigen Universitätsangehörigen erstellt, denen das Recht zur Führung der erworbenen akademischen Grade entzogen worden war.
Diese Liste kann zwar nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, ist aber die Grundlage für die Aufnahme der Verfolgten in das Ehrenbuch der Universität, das diese unlängst zur Erinnerung an die Opfer der beiden deutschen Diktaturen im vergangenen Jahrhundert eingerichtet hat.
Der Senat fordert in seinem Beschluss die Fakultäten der Universität auf, den Doktorgrad in einer Urkunde zu erneuern, wenn Betroffene oder deren Angehörige das wünschen.
Mit diesem Beschluss geht die Universität im Sinne der Wiedergutmachung über einen bereits 1948 gefassten Beschluss hinaus, der lediglich politische Gründe für eine Rehabilitierung maßgebend gemacht und diese an ein Antragsverfahren gebunden hatte.
Auf der Senatssitzung wurde unterstrichen, dass die Universität auch für die Zeit nach 1945 das Thema der widerrechtlich aberkannten akademischen Grade aufarbeiten wird.
In dem jetzt gefassten Senatsbeschluss heißt es:
"Das auch von den Organen der Universität Leipzig während des Naziregimes begangene Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Dem akademischen Senat ist es ein Anliegen ausdrücklich festzustellen, dass die Willkürakte, insbesondere die Aberkennung von Doktorgraden und anderen akademischen Graden, die ausschließlich der Verfolgung aus politischen, rasseideologischen und Glaubensgründen dienten, mit grundlegenden Prinzipien eines Rechtsstaates nicht vereinbar und deshalb von Anfang an nichtig waren.
Die Feststellung des Senats fußt auf der Überzeugung, dass in den erwähnten Fällen in schwerwiegender Weise gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit und gegen die Menschenwürde verstoßen wurde und in keinem dieser Fälle rechtsstaatliche Voraussetzungen für die ergriffene Maßnahme vorlagen.
Der akademische Senat fordert die Fakultäten auf, den Doktorgrad in einer Urkunde zu erneuern, wenn Betroffene oder deren Angehörige das wünschen."
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