Die neun Mitglieder des neu gewählten Akademischen Senats der Technischen Universität München haben Prof. Dr. Wilfried Huber, Extraordinarius für Systematik und Ökophysiologie am TUM-Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, für eine weitere zweijährige Amtsperiode als Vorsitzender bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende wieder gewählt wurde Prof. Dr. Angelika Steger, Extraordinaria für Informatik.
Die Verfassung der TUM basiert auf der vollen Ausschöpfung der sog. Experimentierklausel" des Bayerischen Hochschulgesetzes von 1998. Der Senat der TU München hat die Funktion des akademischen Aufsichtsgremiums, das nicht nach Fächerproporz besetzt und daher klein und besonders effizient ist. Es hat maßgebliche Kompetenzen bei Berufungsverfahren, es beschließt Fachprüfungsordnungen, Studienordnungen und andere Satzungen. Gemeinsam mit dem Hochschulrat bildet der Akademische Senat den Verwaltungsrat der TUM, der unter anderem über die Grundordnung, die Gliederung und den Hochschulentwicklungsplan entscheidet und den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten wählt. Die Verfassung der TU München stellt bundesweit eine Besonderheit dar, weil sie strikt dem Prinzip der Gewaltenteilung folgt.
TU-Präsident Prof. Wolfgang A. Herrmann hat die beiden Vorsitzenden zu ihrer Wiederwahl beglückwünscht. Er sieht darin einen besonderen Vertrauensbeweis und die Anerkennung für die hervorragende Arbeit, die das Gremium in der abgelaufenen Amtsperiode geleistet hat. Insbesondere würdigte er den Befund, dass der TU-Senat nicht Einzelinteressen von Fakultäten, Instituten oder Fächern vertritt, sondern die Gesamtentwicklung der Hochschule aktiv mitgestaltet.
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