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10/30/1997 00:00

Gemeinsames Privatrecht in Europa

Brigitte Nussbaum Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    upm-Pressemitteilung der Universitaet Muenster 423/97 - 30. Oktober 1997

    Gemeinsames Privatrecht in Europa? Muensteraner Rechtswissenschaftler koordiniert EU-gefoerdertes Netzwerk

    In den letzten Jahren ist von verschiedenen Seiten und mit unterschiedlicher Zielrichtung immer wieder die Frage aufgeworfen worden, inwieweit die Verstaendigung ueber gemeinsame Prinzipien des Privatrechts zur europaeischen Integration beitragen wird. Jetzt foerdert die Europaeische Kommission ein groesseres Forschungsvorhaben, das der Darstellung gemeinsamer Prinzipien in den unterschiedlichen Rechtssystemen der europaeischen Laender dient. Koordinator des Netzwerkes ist Prof. Dr. Reiner Schulze vom Lehrstuhl fuer Deutsches und Europaeisches Zivilrecht der Westfaelischen Wilhelms-Universitaet Muenster.

    Immer mehr Lebensbereiche vom Verbraucherschutz bis zum Bank- und Boersenrecht werden mittlerweile durch Verordnungen und Richtlinien der Europaeischen Gemeinschaften geregelt. Doch die Traditionen fuer Gesetzgebung und - auslegung sind in den einzelnen Laendern sehr unterschiedlich. So gewinnt das Feld der Rechtsvergleichung zunehmend an Bedeutung. Ausgangspunkt der Forschungsarbeiten des Netzwerkes, dem neben der Universitaet Muenster auch Forschergruppen der Humboldt-Universitaet Berlin und der Universitaeten Barcelona (Spanien), Lyon III (Frankreich), Oxford (Grossbritannien) und Turin (Italien) angehoeren, ist die Annhame, dass sich trotz der Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen der verschiedenen Laender Europas Gemeinsamkeiten auffinden lassen. Diese "Gemeinsamen Prinzipien des Europaeischen Privatrechts" - so der Titel des Projektes - sollen herausgearbeitet werden, um eine Grundlage fuer Verstaendigung und Annaeherung auf privatrechtlichem Gebiet zu schaffen.

    Die Europaeische Gemeinschaft foerdert erstmalig ein groesseres Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet, bisher waren Aktivitaeten auf diesem Gebiet privater Natur. Vorher hatte bereits in privater Initiative die Kommission unter Vorsitz des daenischen Rechtsvergleichers Ole Lando "Grundregeln des europaeischen Privatrechts" erarbeitet; die Akademie Europaeische Privatrechtswissenschaftler hat in Pavia einen Entwurf fuer ein "Europaeisches Vertragsgesetzbuch" vorgelegt, und eine Kommission unter dem Vositz des Belgiers Marcel Storme hat einen "Vorentwurf fuer ein Euopaeisches Zivilprozessrecht" erstellt.

    Das Europaeische Parlament hat darueber hinaus in mehreren Resolutionen eine europaeische Kodifikation des Zivilrechts gefordert und das niederlaendische Justizministerium eine Konferenz unter dem Titel "Towards a European Civil Code" veranstaltet.

    Im Rahmen des Netzwerkes sollen wissenschaftliche Darstellungen und Materialien erarbeitet werden, die auf Grund der Auseinandersetzung mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den Privatrechtsordnungen in Europa jeweils in mehreren Laendern fuer Lehre und juristische Praxis verwendbar sind. Die Foerderung durch die Kommission in Bruessel ermoeglicht im Rahmen dieses Forschungsnetzwerks die Taetigkeit junger Wissenschaftler an den auslaendischen Partneruniversitaeten. Damit traegt sie ebenso zu einer europaeisch ausgerichteten Qualifikation der jungen Rechtswissenschaftler wie zur Verzahnung der Forschungsarbeiten an den beteiligten Universitaeten bei.


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    Criteria of this press release:
    Social studies
    transregional, national
    Research projects
    German


     

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