Am 20. März 2002 ist Prof. Dr. Wolfgang Blomeyer, seit 1972 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Erlangen-Nürnberg, im Alter von 67 Jahren verstorben.
Wolfgang Blomeyer, der am 25.5.1934 in Berlin geboren wurde, absolvierte zunächst eine Ausbildung als Industriekaufmann, bevor er das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, München und New York (M.L.C., Columbia Law School) aufnahm. Der Promotion 1963 schloß sich die Zeit als wissenschaftlicher Assistent von Prof. Rolf Dietz in München an. 1971 habilitierte sich Prof. Blomeyer und folgte 1972 dem Ruf der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als Nachfolger von Prof. Schnorr von Caroldsfeld auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Er war Vorstandsmitglied des Instituts für Wirtschafts- und Arbeitsrecht und übernahm 1991 zudem das Amt des geschäftsführenden Vorstandes des von ihm initiierten interfakultären Instituts für Europäisches Wirtschaftsrecht.
Das besondere wissenschaftliche Interesse Prof. Blomeyers galt dem Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Von Beginn an setzte er sich mit Wort und Tat für die Förderung der Genossenschaftsidee ein. So saß er seit 1975 im Vorstand des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen der Universität Erlangen-Nürnberg und war Mitherausgeber der Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen. Im Bereich des Arbeitsrechts erforschte Prof. Blomeyer vor allem das Betriebsverfassungsrecht und das Betriebsrentenrecht, über das er ein Standardwerk verfasste.
Mit Prof. Blomeyer verliert die Fakultät eine Persönlichkeit, die sich mit hohem persönlichen Engagement über Forschung und Lehre hinaus große Wertschätzung erworben hat. Von 1983 bis 1997 gehörte er dem Beirat für Wissenschafts- und Hochschulfragen des Bayerischen Wissenschaftsministeriums an, dessen Vorsitz er seit 1991 inne hatte. Des weiteren war er u.a. Vorsitzender der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken und des Fakultäten-Clubs der Universität, Mitglied des Vorstandes der Deutsch-Amerikanischen-Juristen-Vereinigung sowie im Beirat des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Im Herbst 2000 wurde Prof. Blomeyer in Anerkennung seiner Verdienste das Bundesverdienstkreuz verliehen.
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