CHE-Leiter stellt Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung am 14. 5. um 10 Uhr in einer Pressekonferenz vor.
Hat das Erprobungsmodell die Erwartungen erfüllt? Diese Frage wird der Vorsitzende der Arbeitsgruppe zur Evaluation des Erprobungsmodells, Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, auf einer am 14. Mai stattfindenden Pressekonferenz eindeutig mit "ja" beantworten. "Das Erprobungsmodell hat sich bewährt", äußerte der Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) schon anlässlich des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe im Juli vergangenen Jahres.
Nun hat die Arbeitsgruppe Empfehlungen für eine mögliche Weiterentwicklung des Erprobungsmodells entwickelt, die Ihnen Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Prof. Dr. Peter Gaehtgens (FU-Präsident) und Prof. Dr. Dieter Lenzen (Erste Vizepräsident), präsentieren wollen.
Die Freie Universität praktiziert seit dem 1. Januar 1999 neue Formen der Leitung und Kooperationen in den Organen und Gremien der Akademischen Selbstverwaltung, um Entscheidungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Kern des Erprobungsmodells ist die Teilgrundordnung, die auf vier Jahre befristet ist und auf § 7 a BerlHG basiert. Das Erprobungsmodell ist auf vier Jahre befristet und läuft damit am 31. Dezember 2002 aus.
Der Akademische Senat hatte eine Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen einberufen, die das Erprobungsmodell evaluieren sollten. Der Arbeitsgruppe gehören neben Prof. Dr. Müller-Böling als Vorsitzendem, Dr. Jürgen Ederleh von der HIS GmbH, Dr. Axel Horstmann von der VolkswagenStiftung, Prof. Dr. Gerhard Maeß von der Universität Rostock, Prof. Dr. Ayla Neusel von der Internationalen Frauenuniversität und der Gesamthochschule Kassel und Dr. Ekkehard Winter vom Stifterverband an.
Die Pressekonferenz findet am Dienstag, dem 14. Mai, um 10 Uhr, im Goldenen Saal des Präsidialamts, Kaiserswerther Str. 16-18, 14195 Berlin statt.
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