Reform verabschiedet - Eigenverantwortliche Lehre und Forschung - Frühe Selbständigkeit - Künftig jüngere Hochschullehrer - Positionsstärkung im internationalen Wettbewerb
Mit einer grundlegenden Reform der Habilitation will die Bayerische Rektorenkonferenz (BRK) dazu beitragen, dass sich der Hochschullehrernachwuchs schneller und effizienter als bisher qualifizieren kann. In ihrer Klausursitzung in Neuburg am Inn verabschiedeten die Rektoren und Präsidenten der Bayerischen Universitäten einstimmig Empfehlungen, deren Umsetzung der Habilitation als der klassischen Form der akademischen Lehrbefähigung verbesserte Rahmenbedingungen schaffen wird. Davon verspricht sich die BRK, dass die Universitäten für den exzellenten Wissenschaftlernachwuchs attraktiver im internationalen Wettbewerb werden.
Wie der BRK-Vorsitzende in München mitteilte, zielt die Reform insbesondere auf die frühe Selbstständigkeit der angehenden Hochschullehrer ab, außerdem auf die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit. So soll die Habilitation künftig von einem personenbezogenen Fachmentorat begleitet werden, das aus drei bis vier erfahrenen Hochschulprofessoren besteht. Das Mentorat übernimmt für die Fakultät die wissenschaftliche Begleitung des Habilitanden. Die Habilitation soll nach vier Jahren abgeschlossen sein. Eine Zwischenbegutachtung nach zwei Jahren unter Verantwortung des Fachmentorats soll eine Erfolgsprognose für den Habilitanden erstellen.
Habilitanden sollen künftig eine drittmittelfähige Grundausstattung durch die Universitäten erhalten. Auch sollen ihnen eigenverantwortliche, selbstständige Lehraufgaben übertragen werden. Damit erübrigt sich das abschließende förmliche Prüfungsverfahren der Habilitation. Sind die Habilitationsleistungen nachgewiesen, so wird der Titel "Universitätsdozent" verliehen.
Nach den Worten des BRK-Vorsitzenden Prof. Wolfgang A. Herrmann gibt Bayern mit dem vorliegenden Reformansatz politisch eine neue Richtung an: Die Förderung des Hochschullehrernachwuchses sei künftig eine Verantwortung der Universitätsgemeinschaft. Richtig umgesetzt, würde die Reform auf ein erheblich jüngeres Berufsalter der künftigen Professoren hinauslaufen.
Der von der Bundesregierung gewollten generellen Abschaffung der Habilitation erteilte Herrmann eine klare Absage. "Die Altertumswissenschaften sind nicht mit der Mechatronik zu vergleichen, die Rechtswissenschaften nicht mit dem Bauingenieurwesen. Das hat etwas mit Fächerkulturen und Berufsbildern zu tun, die unterschiedliche Qualifizierungswege der künftigen Professoren erforderlich machen."
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