idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
08/15/2002 12:37

Freiheit von Studiengebühren für Erststudium gesichert

Silvia von Einsiedel Pressereferat
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

    Bulmahn: "Bundesregierung setzt Signal für den akademischen Nachwuchs"

    Die Freiheit von Studiengebühren für das Erststudium sowie für ein darauf aufbauendes Masterstudium ist jetzt gesetzlich gesichert. Sie trat mit der Veröffentlichung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG) im Bundes-gesetzblatt am heutigen Donnerstag in Kraft. Durch das Gesetz werde für junge Menschen das Studium verlässlicher und planbarer, sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn. "Die Bundesregierung setzt ein Signal für den akademischen Nachwuchs." Seit 1998 sei die Zahl der Studierenden eines Jahrgangs bereits von rund 28 Prozent auf 32 Prozent gestiegen. "Das Gesetz ermutigt mehr junge Menschen für ein Studium und sichert damit das akademische Potenzial für die Zukunft unseres Landes", betonte Bulmahn.

    Außerdem führt die 6. HRG-Novelle Bachelor- und Masterstudiengänge als Regelangebot an den deutschen Hochschulen ein. In Deutschland werden inzwischen mehr als 1.000 Studien-gänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister angeboten. Weitere seien in Vorbereitung, sagte Bulmahn. "Dies ist ein wichtiger Schritt für eine noch stärkere Internationalisierung unseres Hochschulsystems."

    Das neue Gesetz regelt bundesweit auch die studentische Vertretung an den Hochschulen. Es enthält konkrete Vorgaben für die Rechte und Pflichten der verfassten Studierenden-schaften. Damit werde das Interesse der Studierenden an ihren Vertretungen steigen, sagte Bulmahn. "Die Vertretungen werden zu einem schlagkräftigen Forum studentischer Belange und steigern damit das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein."

    In Ergänzung des 5. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes enthält das jetzt in Kraft getretene Änderungsgesetz auch eine Übergangsregelung für das neue Befristungsrecht. Diese stellt klar, dass wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wissen-schaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie wissenschaftliche Hilfskräfte, die ihre Tätigkeit bereits unter Geltung der alten Befristungsregelungen aufgenommen hatten, mit einer Laufzeit bis zum 28. Februar 2005 befristet beschäftigt werden können. Für studentische Hilfskräfte wurde eine vergleichbare Verlängerungs-möglichkeit bis zum 28. Februar 2003 vorgesehen.


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Studies and teaching
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).