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10/10/2002 11:49

Die Fachhochschule Osnabrück wird Stiftung

Lidia Uffmann Geschäftsbereich Kommunikation - Presse- und Informationsstelle
Fachhochschule Osnabrück

    Einstimmig hat der Senat der Fachhochschule Osnabrück in seiner Sitzung vom 09. Oktober 2002 beschlossen, dass die Fachhochschule Osnabrück am 01. Januar 2003 in die Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen Stiftung übergehen soll. Als Stiftungshochschule kann die Fachhochschule Osnabrück künftig ihre Liegenschaften selbst verwalten, zudem kann sie Sponsoren gewinnen und private Gelder akquirieren.

    "Als Stiftungshochschule kann die Fachhochschule Osnabrück eigenverantwortlich über den effizienten Einsatz ihrer Mittel verfügen, um die Qualität von Lehre, Studium und Forschung noch weiter zu steigern", erklärte FH-Präsident Prof. Dr. Erhard Mielenhausen. Die "Stiftung Fachhochschule Osnabrück" verfolge jedoch keineswegs eigenwirtschaftliche Zwecke, vielmehr diene sie weiterhin ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck, junge Menschen für ihren späteren Beruf zu qualifizieren und praxisorientiert zu forschen. Mit dem Übergang in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gehen die Grundstücke, auf denen die Fachhochschule Osnabrück angesiedelt ist, sowie die Gebäude in das Eigentum der Stiftung über. Sie bilden das Stiftungsvermögen. Weiterhin erhält die FH als Stiftungshochschule ein Startkapital von 500.000 Euro. Die Erträge, die aus der eigenen Bewirtschaftung der Liegenschaften sowie aus dem Einwerben von privatem Kapital erzielt werden, ersetzen jedoch nicht die staatliche Finanzierung, sondern stehen der Hochschule zusätzlich zur Verfügung.

    Den Wirtschaftsplan der künftigen Stiftungshochschule Osnabrück beschließt ein neu einzurichtender siebenköpfiger Stiftungsrat, der mit fünf externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Kultur sowie je einem Vertreter des Hochschulsenats und des Wissenschaftsministeriums besetzt sein wird. Dieser Stiftungsrat entscheidet über Veränderungen des Vermögens sowie über die Aufnahme von Krediten, er ernennt oder entlässt die Mitglieder des Präsidiums und hat die Rechtsaufsicht über die Hochschule.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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