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12/18/2002 10:24

Juristenausbildung wird reformiert

Brigitte Nussbaum Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Westfaelische Wilhelms-Universität Münster

    Stellungnahme der Juristischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen

    Derzeit wird im nordrhein-westfälischen Landtag die Reform des Juristenausbildungsgesetzes diskutiert, die Anfang November eingebracht worden war. Kernpunkt ist die Umwandlung der Wahlpflichtfächer in "Schwerpunktfächer", deren Umfang gegenüber früher verdoppelt worden ist. 70 Prozent der Prüfungen entfallen nun auf die Pflichtfächer, 30 Prozent auf die Schwerpunktfächer, die anders als früher durch die Hochschulen geprüft werden. Zusätzlich sollen Zusatzqualifikationen wie Verhandlungsmanagement und Verhandlungsfähigkeit vermittelt werden. Der Besuch von fremdsprachigen Fachangeboten ist zwingend vorgeschrieben.

    Die Dekane der sieben juristischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen begrüßen unter Federführung des münsterschen Dekans Prof. Dr. Bodo Pieroth den Referentenentwurf grundsätzlich, haben aber auch Bedenken angemeldet, ob das zusätzliche Lehrangebot durch die Universitäten angeboten werden kann. Sie fordern die Erhöhung der Mittel für Lehraufträge und eine Ausweitung der Stellen für administrative Aufgaben.

    Die Erklärung im Wortlaut:

    "Das neue nordrhein-westfälische Juristenausbildungsgesetz bietet Chancen und Möglichkeiten, die Juristenausbildung zu verbessern. Diese werden von den Juristischen Fakultäten Nordrhein-Westfalens begrüßt. Wir werden alles in unseren Kräften stehende unternehmen, diese Chancen und Möglichkeiten zu nutzen und die Juristenausbildung unter Wahrung ihres wissenschaftlichen Charakters im Interesse der Studierenden zeitgemäß fortzuentwickeln.

    Viele der sinnvollen Neuerungen bedeuten aber eine enorme zusätzliche Belastung der Juristischen Fakultäten und teilweise auch der Studierenden. Der Lehrstoff wird beträchtlich ausgeweitet: Erstens wird der Umfang der zu "Schwerpunktbereichen" umgewandelten Wahlpflichtfächer glatt verdoppelt: statt über acht erstrecken sie sich nunmehr über "mindestens sechzehn Semesterwochenstunden". Zweitens sind "Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement und Kommunikationsfähigkeit" zu vermitteln. Drittens wird der Besuch einer "fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses" vorgeschrieben. Viertens wird die erste Prüfung um einen mündlichen Vortrag erweitert, auf den die Studierenden auch vorbereitet werden müssen. Bei all dem wird der Pflichtfachstoff im Ergebnis nicht verringert; marginalen Kürzungen an einigen Stellen stehen Erweiterungen an anderer Stelle gegenüber.

    Zudem bewirkt das neue Juristenausbildungsgesetz eine massive Aufgabenüberwälzung von den Justizprüfungsämtern auf die Juristischen Fakultäten. Statt von diesen müssen die häuslichen Arbeiten für die erste Prüfung nunmehr von den Professoren allein gestellt und korrigiert werden. An einigen Fakultäten führt das zu einer Verfünffachung der durchschnittlichen Korrekturlast. Es müssen bisher nicht existierende Prüfungsämter für die Durchführung sowohl der Zwischenprüfungen als auch der Schwerpunktbereichsprüfungen ganz neu an den Juristischen Fakultäten eingerichtet werden.

    All diese neuen Aufgaben können von den Fakultäten mit ihren bisherigen Mitteln nicht bewältigt werden. Der Erfolg der Juristenausbildungsreform hängt davon ab, dass die vielen neuen Fächer auch tatsächlich gelehrt und die aufwändigen Prüfungen auch effizient und gerecht durchgeführt werden können. Wir fordern daher die politischen und administrativen Organe auf, die Juristischen Fakultäten bei der anstehenden Aufgabenneuzuweisung und -überwälzung tatkräftig zu unterstützen. Mit einer Erhöhung des Curricular-Normwerts ist es nicht getan, weil sich an den Fakultäten nicht nur die Prüfungsbelastung, sondern auch die Lehrbelastung und der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen werden. Mindestens müssen die Mittel für Lehraufträge erhöht und den Juristischen Fakultäten (z.B. bei den Justizprüfungsämtern frei werdende) Stellen für die Bewältigung des administrativen Aufwandes zur Verfügung gestellt werden."

    Prof. Dr. Oehler, Bielefeld
    Prof. Dr. Kindler, Bochum
    Prof. Dr. Kindhäuser, Bonn
    Prof. Dr. Frister, Düsseldorf
    Prof. Dr. Vornbaum, Hagen
    Prof. Dr. Tettinger, Köln
    Prof. Dr. Pieroth, Münster


    More information:

    http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/aktuelles/referentenentwurf.htm...


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics
    transregional, national
    Studies and teaching
    German


     

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