In seiner heutigen Sitzung hat das Kuratorium der TU Dresden der vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vorgelegten Vereinbarung über die Entwicklung der Hochschulen bis 2010 in der Fassung vom 13. Februar 2003 einstimmig zugestimmt.
Ausschlaggebend für dieses Votum war das Gesamtwohl der TU Dresden unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen. Das Kuratorium geht davon aus, dass die Hochschulvereinbarung Nachteile für die TU Dresden hinsichtlich ihrer Ressourcenentwicklung verhindern und gleichzeitig Planungssicherheit bis 2010 schaffen wird.
Das Kuratorium ist ein zentrales Gremium der Universität wie Senats- und Rektoratskollegium. Seiner Zustimmung bedarf die Struktur der Universität ebenso wie die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen und der Abschluss von Verträgen zwischen der Universität und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Mit der heutigen Entscheidung des Kuratoriums ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur endgültigen Verabschiedung der Hochschulvereinbarung erreicht.
Weitere Informationen: Kim-Astrid Magister, Pressestelle, Telefon 0351 463-32398
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German
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