Auswirkungen nur auf PKW-Fahrer
Die Einführung der 0,5-Promillegrenze am 1. Mai dieses Jahres hat dazu geführt, daß die Zahl der Alkoholunfälle in den er-sten vier Monaten mehr als halbiert wurde. Die Zahl der PKW-Fahrer, die mit einem Alkoholspiegel von über 1,1 Promille auffielen, sank um etwa 25 Prozent. Damit ging die Zahl Alko-holdelikte von mai bis August 1998 weit stärker zurück als während der ersten vier Monate des Jahres. Dies ist ein in diesem Ausmaß nicht erwarteter Erfolg, wie Dr. Rolf Iffland und Petra Balling vom Institut für Rechtsmedizin der Universi-tät zu Köln feststellten.
Die beiden Kölner Rechtsmediziner stützen sich bei ihren Er-kenntnissen auf die Auswertung von Blutproben, die aufgrund von Verkehrsdelikten in der Zeit von Januar 1997 bis August 1998 in Köln angeordnet worden waren. Dabei zeigt sich, daß im Unterschied der 0,8-Promillegrenze vor 25 Jahren die 0,5-Promillegrenzeregelung deutlich Wirkung zeigt.
Die Kölner Rechtsmediziner stellten außerdem fest, daß sich die Gesetzesänderung offenbar nur bei PKW-Fahrern auswirkt. Ein Umsteigen vom PKW auf das Fahrrad findet dagegen nicht statt. Die Zahl der auffällig gewordenen Fahrradfahrer, für die als Grenzwert 1,6 Promille gelten, hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert, ebenso nicht deren mittlerer Blutalko-holspiegel.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Rolf Iffland unter der Telefon-nummer 0221/478-4284, der Fax-Nummer 0221/478-4261 und der Email-Adresse Rolf.Iffland@medizin.uni-koeln.de zur Verfügung.
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