In seiner Reihe „Messe-, Kongress- und Eventmanagement“ stellt Professor Stefan Luppold, Studiengangsleiter an der DHBW Ravensburg, nun Band 14 vor. Dabei dreht sich alles um Fragen des Veranstaltungsrechts.
Der Autor dieses Fachbuches ist Martin Glöckner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Seine Mandantenstruktur ermöglichte und ermöglicht es ihm, vertiefte Kenntnisse zu den rechtlichen Fragen im Bereich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zu erwerben. Er ist zudem externer Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für den Studiengang Messe-, Kongress- und Eventmanagement, er hält dort die Vorlesung Veranstaltungsrecht.
„Ist der Chorsatz ‚O fortuna‘ aus ‚Carmina Burana‘ frei nutzbar?“
Urheberrecht, Markenrecht, das Recht am eigenen Bild und Wettbewerbsrecht:
In aller Regel verbindet man mit diesen rechtswissenschaftlichen Schlagworten eine gewisse Vorstellung, es bestehen aber dennoch große Unsicherheiten was sich genau hinter ihnen verbirgt.
Das Recht des geistigen Eigentums, welches sowohl das Urheberrecht als auch die Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst, ist sehr vielschichtig. Die einzelnen Schutzrechte bieten ihren Inhabern zudem sehr starke Rechtspositionen, die es ihnen erlauben, Dritten die Verwendung gänzlich zu verbieten. Gerade in einer so kreativen Branche wie der Organisation von Veranstaltungen ist es daher unerlässlich, zumindest über ein Grundwissen über die Rechte am geistigen Eigentums zu verfügen.
Ziel dieses Buches ist es, dieses Grundwissen zu vermitteln. Die wesentlichen Rechte des geistigen Eigentums werden hier so dargestellt und erläutert, dass es dem Leser möglich wird, auch ohne juristische Vorbildung den Wesensgehalt der Schutzrechte zu verstehen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Relevanz der jeweiligen Rechte im Kontext der Organisation von Veranstaltungen gelegt. Es soll Veranstaltern daher das bereits beschriebene Grundwissen zu den Rechten des geistigen Eigentums vermittelt werden, sodass es nach der Lektüre beispielsweise ohne weiteres möglich ist, die oben stehende Frage korrekt zu beantworten:
„Nein, das Urheberrecht an ‚Carmina Burana‘ wird erst im Jahr 2052 erlöschen.“
Inhalt:
Einführung: Was bedeutet „gewerblicher Rechtsschutz im Veranstaltungsrecht“?
Urheberrecht: schutzfähige Werke, Vergütungsrecht des Urhebers, Verwertungsgesellschaften, Rechte und ihre Schranken u. v. m.
Bildrechte: Recht am eigenen Bild, Regel und Ausnahmen u. v. m.
Patentrecht: Patentverfahren, Gebrauchsmuster, Patente im Messewesen u. v. m.
Markenrecht: Markenregistrierungsverfahren, Designschutz u. v. m.
Recht der geschäftlichen Bezeichnung: Unternehmenskennzeichen, Werktitel u. v. m.
Wettbewerbsrecht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen u. v. m.
Prägnant zusammengefasst: Jedes Kapitel schließt mit einem Resümee der wichtigsten Punkte
Wichtige Normen des Grundgesetzes (GG), des Urhebergesetzes (UrhG), des Kunsturhebergesetzes (KUG), des Markengesetzes (MarkenG) und des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gerichtsentscheidungen aus den Bereichen Urheber-, Patent-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht
Das Buch ist zum Preis von € 28,00 im Buchhandel erhältlich
(Verlag Wissenschaft & Praxis, 2015, 146 S., ISBN 978-3-89673-703-8).
Buch-Cover in hoher Auflösung, Auszüge aus dem Inhalt sowie Bilder und Grafiken in Druckqualität können beim Herausgeber angefordert werden:
luppold@dhbw-ravensburg.de
Der neueste Band in der Reihe Messe-, Kongress- und Eventmanagement
None
Criteria of this press release:
Journalists
Economics / business administration, Media and communication sciences
transregional, national
Scientific Publications
German
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