Kann der neue Präsident Muahammadu Buhari seine Wahlversprechen einlösen? HSFK-Standpunkt 1/2016 bilanziert die bisherigen Tätigkeiten des neuen Präsidenten und sucht nach ersten Anzeichen für einen Politikwechsel.
Klientelismus, Verfolgung partikularer Interessen und Untätigkeit – die Liste der Vorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten Nigerias, Goodluck Jonathan, ist lang. Die meisten Nigerianer hatten jegliches Vertrauen in ihre Regierung verloren.
Im März 2015 präsentierten sie ihm die Rechnung und wählten seinen Herausforderer, Muhammadu Buhari, mit 54% der abgegebenen Stimmen zum neuen Präsidenten. Buharis Botschaft an seine Landsleute war indes eindeutig: Ein „Change“ soll das ganze Land aufrütteln, eine radikale Umkehr von Politik und Gesellschaft beinhalten. Die Menschen verbanden mit seinem Sieg die Erwartung an einen Wertewandel, welcher die zahlreichen ökonomischen, sozialen und sicherheitspolitischen Probleme im Land zu lösen vermag bzw. die Basis eines funktionierenden Staates (wieder)herstellt. Aber kann Buhari die Hoffnungen auf einen „Change“ tatsächlich erfüllen? Wie ernst ist es ihm damit? Und ist das angesichts der strukturellen Probleme überhaupt möglich?
Im neuen HSFK-Standpunkt 1/2016 "Nigeria nach dem Machtwechsel 2015. Kann der neue Präsident Muhammadu Buhari seine Wahlversprechen einlösen?" unterzieht Nina Müller den neuen Präsidenten einer ersten Prüfung anhand der strukturellen Kernprobleme des Landes: desolate Sicherheitslage aufgrund des Vormarsches der islamistischen Terrorgruppe Boku Haram, Korruption in fast allen Bereichen und sozioökonomische Fehlentwicklungen. Dabei geht sie der Frage nach, was Buharis angekündigter Politikwechsel konkret bedeutet und welche Folgen bisher zu sehen sind. Der Standpunkt zeigt, dass der Wahlsieg Buharis sich als ein erster Schritt hin zu einem Wandel bewerten lässt, übersteigerte Erwartungen jedoch fehl am Platz sind. Zur mittel- und langfristigen Durchsetzung einer neuen politischen Kultur empfiehlt sie daher die Unterstützung internationaler Organisationen und staatlicher Institutionen sowie die Einbeziehung lokaler Experten.
http://www.hsfk.de/fileadmin/downloads/standpunkt0116.pdf HSFK-Standpunkt 1/2016
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