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07/14/2003 14:31

Universität klagt gegen den BLB NRW

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Universität klagt gegen den BLB NRW
    Auch die Rechte der Stadt Köln werden gewahrt

    Die Universität zu Köln hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) und gegen das Land NRW erhoben, um zu verhindern, daß ca. 60 Prozent der Grundstücke der Universität in das Landeseigentum übergehen. Hierbei bezieht sich die Hochschule auf den Universitätsvertrag aus dem Jahr 1954, in der Fassung des Jahres 1963, der den Übergang der Universität zu Köln aus dem Eigentum der Stadt Köln in das des Landes Nordrhein-Westfalen regelte. Aus diesem Vertrag ergibt sich, daß die für die zukünftige Erweiterung der Universität in den fünfziger Jahren zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen nach dem Willen der Stadt Köln im Eigentum der Universität waren und bleiben sollten. Die Klage wird von der Universität nach vorheriger intensiver Erörterung mit den beteiligten Ministerien erhoben, da nur auf diese Weise eine abschließende und verbindliche Klärung der Streitfrage herbeigeführt werden kann.

    Anfang 2001 wurde durch Landesgesetz die bisherige Staatliche Bauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in den "Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen" übergeleitet. Dies hatte zur Folge, daß das Land alle in seinem Eigentum stehenden Liegenschaften in das Sondervermögen dieses Betriebes eingestellt hat. Die Universitäten des Landes NRW wurden damit zu Mietern und zahlen eine ortsübliche Miete, die ihnen vom Landeshaushalt zur Verfügung gestellt wird.

    Nur etwa zehn Prozent der Liegenschaften der Universität zu Köln sind jedoch tatsächlich Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Universität können die neuen gesetzlichen Regelungen für die übrigen Liegenschaften der Hochschule nicht angewendet werden. Inzwischen gilt dies nach langwierigen Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Universität für ca. 30 Prozent der Liegenschaftsfläche der Universität zu Köln. Hinsichtlich der verbleibenden ca. 60 Prozent der Liegenschaften bestehen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Universität zu Köln unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse.

    Um die Kosten des Gerichtsverfahrens für alle Parteien gering zu halten, wurden zwei Mustergrundstücke exemplarisch ausgewählt. Die Beteiligten sind sich einig, daß der Ausgang eine verbindliche Klärung für alle umstrittenen Grundstücke beinhalten wird. Mit dieser Klage sollen nach Auffassung der Universität nicht nur die Rechte der Universität zu Köln, sondern auch die der Stadt Köln gewahrt und der Zustand wieder hergestellt werden, den die Stadt mit der Unterzeichnung des Universitätsvertrages aus dem Jahre 1954 erzielen bzw. sichern wollte.

    Da mit einer langjährigen Dauer des Klageverfahrens zu rechnen ist, die Nutzungsmöglichkeiten der gesamten Infrastruktur aber im Interesse aller Beteiligten aufrecht erhalten werden muß, haben sich die Universität und das Land mit einer Übergangsregelung, welche die Handlungsfähigkeit des Gebäude- und Liegenschaftsmanagement sichert, arrangiert.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Holger Schmieschek unter der Telefonnummer 0221/470-6390, der Faxnummer 0221/470-5097 und der E-Mail-Adresse h.schmieschek@verw.uni-koeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web
    (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
    Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir Ihnen dankbar.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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