Keine Schonung für Beamtenpensionen
Modelle zur laufbahngerechten Festsetzung der Beamtenpensionen vorgelegt
Im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel werden neben Anpassungen in der Rentenversicherung auch Veränderungen bei den Beamtenpensionen angemahnt. Die Pensionen sind auf Dauer nicht mehr in der bisherigen Höhe finanzierbar, so der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Eckart Bomsdorf vom Seminar für Wirtschafts- und Sozialstatistik der Universität zu Köln. Selbst wenn berücksichtigt wird, dass das Ruhegehalt Basissicherung und Zusatzversorgung in einem darstellt, erscheint es nach Meinung des Experten notwendig, die Pensionsansprüche langfristig zu dämpfen.
Professor Bomsdorf hat Modelle entwickelt, nach denen zukünftige Pensionsansprüche von Beamten neu bestimmt werden. Grundgedanke ist es, ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung, die gesamte berufliche Laufbahn bei der Festsetzung des Ruhegehalts einzubeziehen und gleichzeitig der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Beamtenversorgung Basissicherung und betriebliche Altersvorsorge in einem darstellt. "Es ist klar, dass Rentenzuwächse in bisher gekannter Höhe nicht mehr finanzierbar sind. Wenn wir unser System der sozialen Sicherung in seinen Grundpfeilern erhalten wollen, sind Einschnitte notwendig. Da kann auch vor den Beamtempensionen nicht halt gemacht werden," so Professor Bomsdorf. Die Modelle, die er vorschlägt, sind sozial gerecht, weil sie die Pensionsansprüche bei Beziehern niedriger Bezüge nicht nur absolut sondern auch relativ weniger dämpfen als die höherer Bezüge. Die Ergebnisse zeigen, dass Einsparungen möglich sind, die im höheren Dienst langfristig eine Größenordnung von über 20 Prozent erreichen können, im einfachen Dienst jedoch unter 10 Prozent liegen.
Professor Bomsdorf weist darauf hin, dass dieses Vorgehen allein noch nicht ausreicht, um langfristig die Belastung der öffentlichen Haushalte im gewünschten Rahmen zu halten. Daher sind weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören in erster Linie die schrittweise Anhebung des gesetzlichen und des faktischen Pensionsalters verbunden mit einem späteren Erreichen der Höchstpension sowie der vollständige Abbau der so genannten 13. Pension (d.h. des Weihnachtsgeldes für Pensionäre) verbunden mit dem Aufbau eines Vorsorgefonds. Dadurch wären sowohl die zukünftigen als auch die gegenwärtigen Pensionäre - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - an einer Stabilisierung der öffentlichen Haushalte beteiligt.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Eckart Bomsdorf unter der Telefonnummer 0221/470-2982, der Fax-Nummer 0221/470-5074 und unter der Email-Adresse Bomsdorf@wiso.uni-koeln.de zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web (http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi/index.html).
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Criteria of this press release:
Economics / business administration, Law, Media and communication sciences, Politics, Social studies
transregional, national
Organisational matters, Science policy
German
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