Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf einer Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, heute in Berlin: „Ich begrüße sehr, dass der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren darum gebeten hat, berufliche Abschlussbezeichnungen zu entwickeln, die nicht mit akademischen Abschlüssen verwechselt werden können. Seine Stellungnahme bestärkt uns in der Auffassung, dass neu kreierte Bezeichnungen wie Bachelor Professional oder Berufsmaster kontraproduktiv wären."
Nach der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf einer Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, heute in Berlin:
„Ich begrüße sehr, dass der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren darum gebeten hat, berufliche Abschlussbezeichnungen zu entwickeln, die nicht mit akademischen Abschlüssen verwechselt werden können. Seine Stellungnahme bestärkt uns in der Auffassung, dass neu kreierte Bezeichnungen wie Bachelor Professional oder Berufsmaster kontraproduktiv wären. Statt zu der angestrebten Stärkung der beruflichen Bildung würden sie zu Verwirrung, zur Entwertung der beruflichen Bildung und zu einer Schwächung des deutschen Bildungssystems insgesamt führen.
Das Ziel, Attraktivität und Qualität beruflicher Ausbildungswege deutlich zu machen, ist völlig richtig. Unsere Berufsbildung ist hervorragend und bietet den Absolventinnen und Absolventen beste Karrieremöglichkeiten. Wir sind überzeugt, dass es im weiteren Gesetzgebungsverfahren gelingen wird, diese Stärke auch in eigenständigen, unverwechselbaren Abschlussbezeichnungen zum Ausdruck zu bringen.“
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