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09/06/2019 14:58

Berliner Institut für Islamische Theologie

Hans-Christoph Keller Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement
Humboldt-Universität zu Berlin

    Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Humboldt-Universität zu Berlin teilen gemeinsam mit:

    Angesichts des großen öffentlichen Interesses an der Einrichtung des Berliner Instituts für Islamische Theologie (BIT) an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) informieren die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Universität gemeinsam über den gegenwärtigen Stand des Institutsaufbaus.

    Ferner nehmen sie die aktuelle Berichterstattung in den Medien zum Anlass, Informationen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Beirats des Instituts richtigzustellen. Dabei möchten sie explizit darauf hinweisen, dass die Einrichtung und der Betrieb eines wissenschaftlichen Institutes an einer deutschen Hochschule nach erprobten Standards erfolgt, die dafür sorgen, dass die Autonomie einer Hochschule und die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft gewährleistet sind.

    Was ist der aktuelle Stand beim Institut für Islamische Theologie?

    Das Berliner Institut für Islamische Theologie wird zum Wintersemester 2019/20 seinen Studienbetrieb aufnehmen. Damit ist es das sechste Institut dieser Art in Deutschland: https://www.bmbf.de/de/islamische-theologie-367.html. Das BIT legt Wert auf eine Theologie der Vielfalt und wird insbesondere sunnitische und schiitische Lehren vergleichend würdigen. Seine wissenschaftlichen Ziele verfolgt es in enger Kooperation mit christlichen Theologien sowie mit weiteren religionsbezogenen Studien an der HU und in der Berliner Wissenschaftslandschaft im Ganzen.

    Angesichts von rund 300.000 muslimischen Einwohnerinnen und Einwohnern in Berlin stellt sich das BIT als gleichrangige Aufgabe der Ausbildung junger Theologinnen und Theologen, die sich auf der Grundlage rationaler Durchdringung islamischer Glaubensinhalte für den Schuldienst sowie für Tätigkeiten in Moscheegemeinden, Zivilgesellschaft und Wohlfahrtspflege qualifizieren. Ziel der Einrichtung des Institutes ist nicht die Ausbildung von Imamen. Für Studierende des BIT wird das Bekenntnis des Islam nicht vorgeschrieben.

    Die Bachelor-Studiengänge am Institut für Islamische Theologie werden derzeit stark nachgefragt, was ein hohes Interesse an den inhaltlichen Angeboten belegt. Bis Anfang September lagen (nach Bewerbungsschluss am 31.8.2019) rund 350 Bewerbungen vor. Ab dem Wintersemester 2020/21 ist zudem die Einrichtung eines Lehramts-Bachelor vorgesehen.

    Drei der insgesamt sechs für das Institut vorgesehenen Professuren haben den Berufungsprozess bereits durchlaufen und die Bestätigung durch den Beirat erhalten. Zwei weitere Berufungsvorschläge liegen dem Beirat zur Beratung vor, ein weiterer wird ihm in Kürze übermittelt. Dabei handelt es sich um international ausgewiesene und angesehene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nach rein wissenschaftlichen Kriterien gemäß dem Berliner Hochschulgesetz durch die Berufungskommissionen der Universität ausgewählt wurden.

    Die ausgewählten Professorinnen und Professoren sind Expertinnen und Experten auf Gebieten der islamischen Theologie, wie zum Beispiel der Geschichte des Islamischen Rechts oder in den Textwissenschaften. Mehr Informationen zu den Professuren finden sich hier: https://www.islamische-theologie.hu-berlin.de/de/ueber-uns/forschung. Der Lehrbetrieb startet zum kommenden Wintersemester, wo nötig wird die Universität dies durch Gastprofessuren und Dozentinnen/Dozenten sicherstellen, solange die Berufungsprozesse nicht abgeschlossen sind.

    Wie setzt sich der Beirat zusammen?

    Der Beirat (https://www.islamische-theologie.hu-berlin.de/de/ueber-uns/organisationsstruktur...) besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Ihm gehört jeweils eine ausgewiesene Vertreterin oder ein Vertreter des Zentralrats der Muslime in Deutschland e. V. – Landesverband Berlin, der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V., sowie der Islamischen Föderation in Berlin e. V. an. Darüber hinaus zwei weitere Personen islamischen Glaubens, die die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Islamischen Theologie oder einer fachnahen Wissenschaft erfüllen. Aktuell sind dies:

    • Frau Lydia Nofal, Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. – Landesverband Berlin
    • Herr Dr. Mohammad Djavad Mohagheghi, Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e.V.
    • Herr Mustafa Özdemir, Islamische Föderation in Berlin e.V.
    • Frau Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami, Freie Universität Berlin
    • Herr Prof. Dr. Jamal Malik, Universität Erfurt

    Alle Mitglieder des Beirates des Instituts für Islamische Theologie wurden durch die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung nach einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes bestellt, vorausgesetzt, dass die Prüfung keine Bedenken gegen eine Ernennung ergab. Dieses Vorgehen sieht auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung vor, welches das Institut mit mehr als fünf Millionen Euro fördert.

    Zudem wurden zwei Vertreter der Humboldt-Universität – mit Antragsrecht und beratender Stimme – in den Beirat berufen:

    • Frau Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Vizepräsidentin für Lehre und Studium an der HU
    • Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Huber, Honorarprofessor an der HU, Altbischof von Berlin

    Wer bestimmt die Beiratsmitglieder?

    Jeder der drei islamischen Verbände hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter vorzuschlagen, zudem schlägt die Humboldt-Universität zu Berlin im Einvernehmen mit den Verbänden die zwei verbandsunabhängigen Beiratsmitglieder vor. Die Ernennung der Beiratsmitglieder obliegt indes der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung. Sie erfolgt nur, wenn nach der Überprüfung des Vorschlags durch die Sicherheitsbehörden des Bundes keine Bedenken geäußert wurden. Eine Änderung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden würde auch eine erneute Überprüfung der Beiratszusammensetzung zur Folge haben.

    Es ist selbstverständlich, dass keine Personen dem Beirat angehören können, von denen bekannt ist, dass sie beispielsweise durch Positionierungen hervorgetreten sind, die mit dem Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, die antisemitische Äußerungen tätigen oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen.

    Wie wirkt der Beirat bei Berufungsverfahren des Instituts mit?

    Die Humboldt-Universität zu Berlin lässt sich bei ihren Berufungsvorschlägen in allen Fächern und Disziplinen ausschließlich vom Gesichtspunkt der besten wissenschaftlichen Eignung von Bewerbungen leiten. Dies gilt natürlich gleichermaßen für die Besetzung von Professuren am Berliner Institut für Islamische Theologie. Der Beirat wird erst zum Schluss eines nach rein wissenschaftlichen Kriterien erfolgten Berufungsverfahrens konsultiert. Für die Berufung der sechs Professorinnen und Professoren am Institut bedarf es der Zustimmung des Beirats mit einer Zweidrittel-Mehrheit.

    Der Beirat kann die Zustimmung für eine Professur nur aus religiösen Gründen verweigern; er muss dies durch ein theologisches Gutachten begründen. Es handelt sich nicht um eine Sonderregel für die Islamische Theologie, sondern Gleiches gilt grundsätzlich auch für andere bekenntnisgebundene Theologien an deutschen Universitäten, also auch über staatskirchenrechtliche Verträge für die katholische und evangelische Kirche. Da der Islam, anders als das Christentum, keine Kirche kennt, fungiert an Stelle einer kirchlichen Institution der Beirat.
    Hier ein Überblick zum Ablauf eines Berufungsverfahrens am Institut für Islamische Theologie:

    • Eine Berufungskommission bestehend aus rund 20 Mitgliedern, darunter Expertinnen und Experten anderer Universitäten, erstellt auf Basis der vorliegenden Bewerbungen und nach erfolgter Vorstellung der Kandidaten/innen eine Liste der besten Bewerber/innen , die der Reihenfolge nach zur Berufung vorgeschlagen werden.
    • Es folgt ein Beschluss des Fakultätsrates der zuständigen Fakultät an der HU über den Berufungsvorschlag und
    • anschließend eine Stellungnahme des Akademischen Senats der Humboldt-Universität.
    • Der Berufungsvorschlag wird sodann der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung übermittelt, wo die Prüfung der formalen Voraussetzungen erfolgt.
    • Sind diese erfüllt, folgt die Einholung der Zustimmung des Beirates durch die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung.
    • Anschließend kann die Ruferteilung durch Senatskanzlei - Wissenschaft Forschung erfolgen.
    • Berufungsverhandlungen zwischen HU und Bewerberin/Bewerber und bei Einigung schließlich
    • Die Rufannahme und Einstellung der Professorin/des Professors

    Kann der Beirat erweitert werden?

    Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, der Humboldt-Universität zu Berlin und den drei islamischen Verbänden sieht eine Evaluierung der Ziele der Vereinbarung nach drei Jahren ausdrücklich vor, auch eine Aufnahme weiterer Verbände in den Beirat ist dabei möglich.

    Auswahl der Verbände

    Die Auswahl der Verbände wurde durch das im Jahr 2016 beschlossene Eckpunktepapier Islamische Theologie sowie eine Kooperationsvereinbarung zur Bildung eines Beirats getroffen, die zwischen der Trägerhochschule und islamischen Verbänden unter Mitwirkung der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter der Leitung des früheren Gründungsbeauftragten und jetzigen Direktors Prof. Dr. Michael Borgolte vom April 2017 bis März 2018 erarbeitet wurde. Im Ergebnis der Verhandlungen um die Kooperationsvereinbarung wurden drei der ursprünglich fünf avisierten Verbände Mitglieder im Beirat.

    Weitere Information zum Berliner Institut für Islamische Theologie:
    https://www.islamische-theologie.hu-berlin.de/de

    Pressekontakte:

    Hans-Christoph Keller
    Pressesprecher
    Leiter Referat Kommunikation/Medien
    Humboldt-Universität zu Berlin
    Tel: 030 2093-2677
    Mail: hans-christoph.keller@hu-berlin.de

    Matthias Kuder
    Pressesprecher für Wissenschaft und Forschung
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung
    Tel: 030 9026-5010
    Mail: matthias.kuder@wissenschaft.berlin.de


    More information:

    https://www.islamische-theologie.hu-berlin.de/de


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    Criteria of this press release:
    Journalists, Scientists and scholars, Students
    Law, Philosophy / ethics, Religion, Social studies
    transregional, national
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

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