Über 62.000 Studierende wählen
Gremienwahlen an der Universität zu Köln
Über 62.000 Studierende können vom Dienstag, den 27. bis Donnerstag, den 29. Januar jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr die studentischen Vertreter für den Senat, den erweiterten Senat, den Beirat für die Gleichstellung von Frauen sowie für die Fachbereichsräte (Engere Fakultäten) der Universität zu Köln wählen. Diese Gremienwahlen finden für die Gruppe der Studierenden jedes Jahr, für die Gruppe der Professorinnen und Professoren, die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und die Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre statt. Dementsprechend dauert auch die Amtszeit ein Jahr bei für die studentischen Vertreter und zwei Jahre für die jeweiligen anderen Gruppenvertreter.
Der Senat ist für solche Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, die die gesamte Universität oder Zentrale Einrichtungen betreffen, oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ihm gehören der Rektor und die Prorektoren, der Kanzler, die Dekane der sieben Fakultäten und die AStA-Vorsitzende jeweils mit beratender Stimme sowie sieben Vertreter der Gruppe der Professor(inn)en, zwei Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, zwei Vertreter der Gruppe der Studierenden und ein Vertreter der weiteren Mitarbeiter/innen jeweils mit Stimmrecht an. Außerdem ist es Aufgabe des Senats, alle vier Jahre den Rektor zu wählen. Der erweiterterte Senat, der für die Änderung der Grundordnung der Universität zuständig ist, besteht neben den Mitgliedern, die auch dem Senat mit beratender Stimme angehören, aus jeweils sieben Vertreter der vier Mitgliedergruppen mit Stimmrecht.
Jede der sieben Fakultäten verfügt über ein Gremium mit der Bezeichnung "Engere Fakultät", die über grundsätzliche Angelegenheiten, die die Fakultät insgesamt betreffen, zuständig ist. Ihr gehören der Dekan und die/der Prodekan/in und ein Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen mit beratender Stimme sowie neun Vertreter der Gruppe der Professor(inn)en, zwei Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, drei Vertreter der Studierenden und ein Vertreter der weiteren Mitarbeiter/innen jeweils mit Stimmrecht an.
Aufgabe des Beirats für die Gleichstellung von Frauen ist die Wahl, Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, welche die besonderen Belange der weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Universität wahrnimmt. Dem Beirat gehören je zwei Mitglieder aller vier Gruppen an.
Weitere Informationen können den Wahlvorschlägen, die durch Aushang in den Fakultäten und im Hauptgebäude der Universität öffentlich bekanntgemacht wurden, entnommen werden.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
Für Rückfragen steht Ihnen Albert Heuschkel unter der Telefonnummer 0221/470-2209, der Fax-Nummer 0221/470-5186 und der Emailadrese A.Heuschkel@verw.uni-koeln.de zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi.
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