Bonn, 24.03.2021
Am 16. und 17.03.2021 ist der Akkreditierungsrat auf seiner 108. Sitzung bereits zum fünften Mal virtuell zusammengekommen.
Am ersten Sitzungstag (16.03.) haben sich die Mitglieder des Akkreditierungsrates, die stellvertretenden Mitglieder und die ständigen Gäste gemeinsam mit den Vertretern der Agenturen u.a. zu den jeweiligen Erfahrungen in der Programm- und Systemakkreditierung sowie über die anstehende Evaluation der Musterrechtsverordnung ausgetauscht.
Der neue Vorsitzende des Akkreditierungsrats, Professor Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, sagte dazu: „Ich bin den Teilnehmern und Teilnehmerinnen sehr dankbar für ihre konstruktiven Diskussionsbeiträge und freue mich sehr, dass wir diese Tradition des offenen Austauschs zwischen Agenturenvertretern und Akkreditierungsrat auf der jeweils ersten Sitzung im Jahr pflegen!“
Am zweiten Sitzungstag beschloss der Akkreditierungsrat die Verlängerung der Aussetzung von § 28 MRVO bis zum 30.09.2021 und verabschiedete den Qualitätsbericht 2020 sowie eine FAQ zu Qualifikationszielen in der Akkreditierung, vgl. dazu FAQs 16.6-16.8 auf unserer Webseite.
Zur 108. Sitzung lagen 92 Anträge auf Programmakkreditierung zur Entscheidung vor, die aufgrund von Bündelungen insgesamt 198 Studiengänge umfassten. Daneben befasste sich der Akkreditierungsrat mit zwei Anträgen auf Systemakkreditierung, davon einer Auflagenerfüllung, sodass insgesamt 94 Anträge auf der Tagesordnung standen.
Alle vorgelegten Anträge wurden behandelt: 93 Anträge wurden, teils unter Auflagen, positiv beschieden. Bei einem Studiengang innerhalb eines Antrags wurde die Entscheidung zurückgestellt, ein Antrag wurde negativ beschieden. Die Beschlüsse fasste der Rat im anschließenden Umlaufverfahren.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Wir stehen für die Qualität von Studiengängen - an 400 Hochschulen, in 18.000 Studiengängen mit 2,5 Millionen Studierenden.
www.akkreditierungsrat. de – twitter.com/stiftungar
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German
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