Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. April 2004:
In einem Gastvortrag anlässlich eines Besuchs der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg hat Bayerns Justizministerin heute Bestrebungen, im Zuge des sog. "Bologna-Prozesses" die Erste Juristische Staatsprüfung durch Bachelor- und Masterabschlüsse zu ersetzen, eine klare Absage erteilt.
In der sog. "Erklärung von Bologna" vom 19. Juni 1999 haben die europäischen Bildungsminister vereinbart, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Hierfür soll ein einheitliches Studiensystem eingerichtet werden, das sich auf zwei Zyklen (Bachelor- und Masterstudium) stützt, um eine erleichterte gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse innerhalb Europas zu fördern.
In Ihrem Vortrag machte Justizministerin Dr. Merk heute deutlich, dass ein derartiges Einheitsmodell für den Studiengang Rechtswissenschaft nicht passt: "Natürlich wollen wir in einem zusammenwachsenden Europa mobile und flexible Studenten. Aber der gegenseitigen Anerkennung juristischer Studienabschlüsse sind wegen der Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen enge Grenzen gesetzt. Im Gegensatz zu anderen akademischen Bereichen ist der Gegenstand der Rechtswissenschaft nun einmal national gebunden. Das OhmŽsche Gesetz gilt überall. Das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Über diese tiefgreifenden Unterschiede kann auch ein gleich lautender akademischer Grad für alle europäischen Juraabsolventen nicht hinwegtäuschen. Damit entfällt jede Rechtfertigung dafür, das bewährte und auch im Ausland hoch angesehene System der deutschen Juristenausbildung zugunsten eines Bachelor-/Mastersystems aufzugeben."
Die Chancen eines Bachelor of Law auf dem Arbeitsmarkt nach einem Studium von nur sechs Semestern zweifelte die Ministerin stark an. Merk: "Für den Berufseinstieg würde wahrscheinlich kaum ein Bachelor um den anschließenden Masterstudiengang herumkommen. Dann ist der angeblich berufsqualifizierende Bachelor-Abschluss ein Etikettenschwindel." Das angestrebte Studiensystem wirke deshalb in Wirklichkeit studienzeitverlängernd. Merk zieht als Resümee: "Wer im Jurastudium das zweistufige System einführen und die Erste Juristische Staatsprüfung abschaffen will, folgt eher einem modischen Zeitgeist als sachlichen Gründen."
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KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
Regierungsdirektorin Beate Ehrt, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Tel. 089/5597-3623
Criteria of this press release:
Law, Politics
transregional, national
Science policy
German
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