Professorin Dr. Christiane J. Bruns erhält wieder den Senatsplatz für Klinische Medizin II / Professor Dr. Andreas Speer nimmt für weitere drei Jahre den Platz für Kunstgeschichte und Philosophie ein
Die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Rahmen der DFG-Jahresversammlung in Potsdam Professor Dr. Andreas Speer sowie Professorin Dr. Christiane J. Bruns von der Universität zu Köln für eine zweite Amtszeit von drei Jahren (2025-2027) wiedergewählt.
Professor Dr. Andreas Speer ist Direktor des Thomas-Instituts der Uni Köln und hat den Lehrstuhl für Geschichte und Systematik der Philosophie sowie die Philosophie des Mittelalters inne. Er ist zudem Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste. Speer übernimmt im Senat der DFG wieder den Platz für Kunstgeschichte und Philosophie. “Die DFG steht für eine von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern selbst verantwortete Wissenschaftsförderung. Darum geht es bei der Mitarbeit im Senat und im Hauptausschuss. Zugleich gewinnt man einen Einblick in die faszinierende Vielfalt von Wissenschaft.“
Professorin Dr. Christiane Bruns erhält wieder den Senatsplatz für Klinische Medizin II. Sie ist Professorin an der Medizinischen Fakultät und Direktorin der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie der Uniklinik Köln. Zudem ist sie Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Der Senat ist das zentrale wissenschaftliche Gremium, das alle Angelegenheiten der DFG von wesentlicher Bedeutung berät und beschließt, soweit diese nicht dem Hauptausschuss als zentralem Entscheidungsgremium der DFG vorbehalten sind. Insgesamt gehören dem Senat 39 Mitglieder an; sie sind zugleich die wissenschaftlichen Mitglieder des Hauptausschusses. Von den drei neu besetzten Senatsplätzen sind zwei in den Ingenieurwissenschaften und einer in den Geistes- und Sozialwissenschaften angesiedelt. Der Amtsbeginn ist am 1. Januar 2025. Der DFG-Senat ist zuständig für alle wesentlichen Entscheidungen in der Forschungsförderung im Vorfeld der konkreten Förderentscheidung sowie für alle wesentlichen Entscheidungen zur Gestaltung des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahrens. Der Senat beschließt zudem, welche Fachkollegien zu bilden sind und wie diese sich gliedern.
Von den 39 Senatsmitgliedern werden 36 von der Mitgliederversammlung in einem rollierenden System für drei Jahre gewählt. Darüber hinaus gehören die Präsident*innen der Hochschulrektorenkonferenz, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und der Max-Planck-Gesellschaft dem Senat kraft ihres Amtes an.
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