Interview mit FAU-Medizinethiker Prof. Dr. Andreas Frewer
Die Corona-Pandemie hat die Kostbarkeit und Endlichkeit des Lebens neu ins Bewusstsein gebracht. Zugleich stellte sie etablierte Formen der Begleitung am Lebensende auf die Probe. Die Notwendigkeit einer neuen Sterbekunst (Ars moriendi nova) wurde deutlich. Derzeit wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 die gesetzliche Neuregelung des Suizids diskutiert. Damit verbunden sind intensive (medizin-)ethische und gesellschaftliche Diskurse. Andreas Frewer, Professor am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), thematisiert aktuelle Fragen der Sterbekultur. Seine Forschungsschwerpunkte sind Ethik und Menschenrechte in der Medizin, Lebensende und „Euthanasie“, Medizingeschichte des 20. Jahrhunderts sowie Ethikberatung.
Welche Facetten des Lebensendes müssen in den Blick genommen werden, wenn wir uns mit dem Thema „Sterbekultur“ auseinandersetzen?
Dies betrifft ein weites Spektrum des Handelns in Kliniken, Stationen für Palliativmedizin und Hospizen, aber natürlich auch die Betreuung in niedergelassenen Praxen und viele soziale Umgangsformen. Letztlich ist die gesamte „Kultur“ einer Gesellschaft relevant, ob wir sowohl bei der fachlichen Seite wie Schmerztherapie, Suizidprävention und Sterbebegleitung wie auch im sozialen Miteinander von ehrenamtlichem Engagement der Bürgerschaft bis hin zur „letzten Hilfe“ professionelle Kompetenz und differenzierte Angebote haben. Auch deswegen beschäftigt sich ein neues Buch, das wir gemeinsam mit Dorothee Arnold-Krüger, Philosophin am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover und Daniel Schäfer, Professor am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universität zu Köln, herausgebracht haben, mit den Herausforderungen der Sterbekultur und möchte eine „neue Kunst“ am Lebensende stärken: „Ars moriendi nova“.
Welche aktuellen Fragestellungen beeinflussen die Sterbekultur im Jahr 2024?
In der Gegenwart ist gerade die schwierige Phase der Covid-19-Pandemie einigermaßen bewältigt, da steht mit den gesellschaftlichen Debatten und der parlamentarischen Entscheidung zur Regelung des „assistierten Suizids“ eine weitere große Herausforderung an. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2020 eine Neugestaltung angemahnt, zwei parteiübergreifende Gesetzesentwürfe haben im Sommer 2023 jedoch keine Mehrheit erhalten. Aus diesem Grund steht die Neuregelung des Paragrafen 217 in Kürze an.
Welche besonderen moralischen Herausforderungen sind damit verbunden?
Die ärztliche Profession sollte aus ethischer Sicht per se für das Leben und eine Unterstützung bei Krankheit und Leiden stehen. Die Möglichkeit von „ärztlich assistiertem Suizid“ könnte hier eine schwierige Änderung der Grundwerte in der Medizin mit sich bringen. Kranke sollten sich eigentlich immer darauf verlassen können, dass die Ärzteschaft alles für Lebenserhalt und Leidensminderung tut. Wenn das Angebot von Lebensverkürzung eine Option ist, stellen sich manche Betroffene und vor allem Menschen in vulnerablen Situationen womöglich viel schneller die Frage, ob sie für andere eine „Last“ darstellen und nicht den „Freitod“ wählen sollten. Auch die Aktivitäten von Suizidhilfe-Organisationen sind aktuell in einem Wandel begriffen mit größerer Ausbreitung von Angeboten. Hier ist die gesamte Gesellschaft stark herausgefordert, denn alle Entwicklungen in diesen Gebieten sind womöglich nicht mehr so leicht oder schnell zu revidieren.
Braucht es hierzulande eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin, zunehmender kultureller Diversität etc.?
Das Themenfeld hat in der Tat noch weitere Facetten. Mit der Entwicklung einer immer vielfältigeren und inklusiven Gesellschaft müssen auch mehr interkulturelle Kompetenzen in der Medizin realisiert und neue Fragen beantwortet werden: Wie möchten andere Religionsgemeinschaften bestimmte Rituale am Lebensende gestalten? Welche Handlungen sind in Kliniken und Hospizen für Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen sinnvoll und erforderlich? Wie kann in der Hochleistungsmedizin nicht nur „High Tech“, sondern „High Care“ gewährleistet werden? Und wie sollte man manchmal auch bewusst „Low Tech“ umsetzen, um der direkten menschlichen Begegnung mehr Raum zu geben?
Man sieht schon in der Gegenwart bei einem wichtigen Instrument wie der Patientenverfügung, wie komplex die sich dabei stellenden Fragen in der klinischen Praxis sind und wie wenig Zeit etwa in der hausärztlichen Praxis für wichtige Hintergrundgespräche bleibt. Wie soll der Drang nach immer mehr Selbstbestimmung bis hin zum (assistierten) Suizid durch kompetente Beratung differenziert beantwortet werden, wenn schon kaum Zeit für Beratungen im Sinne eines „Advance Care Planning“ bleibt?
Gibt es postmoderne Konzepte des Sterbens und welche normativen Inhalte tragen sie in sich?
Eine dieser Ideen ist der Transhumanismus: Durch Technik soll der Tod nicht nur bekämpft, sondern langfristig sogar abgeschafft werden. Mittels Kryonik, also dem Einfrieren bis zum erneuten Wiederbeleben, wird auf diese Weise der alte Menschheitstraum der Unsterblichkeit angestrebt. Technikorientierung bis zum unkritischen Optimismus eines möglichen „Uploading“ von Bewusstsein führt zu Lebensmodellen, die unserer Gesellschaft durchaus gefährlich werden können. Sie sind ungerecht und verändern menschliches (Zusammen-)Leben grundlegend. Schon der antike Mythos der Sibylle von Cumä, die sich 1.000 Lebensjahre wünschte, aber dann am unweigerlichen Verfall nur noch mehr litt, zeigen alten Wünsche und gleichzeitig anthropologische Gefahren. Der Tod gibt dem menschlichen Leben Sinn, denn wenn man unendlich leben würde, wäre jede Handlung egal oder könnte auf später verschoben oder revidiert werden. Sterblichkeit ist kostbar, der Tod etwas sehr Besonderes.
Die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids wird intensiv diskutiert, ein diesbezügliches Gesetz mit Spannung erwartet. Ist der assistierte Suizid in die gegenwärtige Sterbekultur integrierbar oder stellt er gar deren Kontrapunkt dar?
Hier stellen sich grundsätzliche Fragen. Aspekte der ärztlichen Rolle und der Profession mit ihren normativen (Selbst-)Verpflichtungen werden hier neu zu bewerten sein. Aus meiner ärztlichen Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Berliner Universitätsmedizin, aber auch nach 20 Jahren Ethikberatung in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, rate ich hier zu großer Vorsicht. Schon die Sprache kennt dies: Man kann zwar getötet oder gar ermordet werden, man kann jedoch nicht „gestorben werden“. Der Tod ist etwas höchst individuelles, das Sterben persönlich zu gestalten.
Der „gute Tod“, ein „humanes Sterben“ wird immer wieder angestrebt, aber nicht nur die Pervertierung der „Euthanasie“ im NS-Staat hat dieses Konzept grundsätzlich in Frage gestellt. Die fehlgeleiteten Ideen dazu waren durchaus schon deutlich früher zu sehen, etwa in Büchern wie „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ des Psychiaters Hoche und des Juristen Binding in einer ersten Auflage 1920 sowie einer zweiten 1922. Die menschenverachtenden Bewertungen und Rassismen sind keineswegs nur eine Erfindung der Nazis. Auch in Zukunft stellen sich große Herausforderungen, etwa durch Altersdiskriminierung oder wenn durch Expertensysteme wie Künstliche Intelligenz Lebensentscheidungen und Ressourcenzuteilungen (Triage) dominiert werden könnten.
Ansprechpartner für Medien:
Prof. Dr. Andreas Frewer
Professur für Ethik in der Medizin
Tel: 09131/85-26430
andreas.frewer@fau.de
Prof. Dr. Andreas Frewer
Professur für Ethik in der Medizin
Tel: 09131/85-26430
andreas.frewer@fau.de
Criteria of this press release:
Journalists
Medicine, Nutrition / healthcare / nursing, Politics, Social studies
transregional, national
Miscellaneous scientific news/publications, Science policy
German
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