Dr. Ralf Geis ist zum Honorarprofessor an der Universität Koblenz ernannt worden. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz wurde für seine wissenschaftlichen und didaktischen Verdienste geehrt. Im Rahmen eines Festakts hielt Geis einen Vortrag über die Herausforderungen der Digitalisierung für das Verfassungsrecht.
Die Urkunde zur Bestellung Dr. Geis‘ überreichten Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner und der Dekan des Fachbereichs 4: Informatik, Prof. Dr. Ralf Lämmel, am 28. Februar im Beisein zahlreicher Gäste am Campus in Metternich.
Mit der Verleihung der Honorarprofessur würdigte die Universität Koblenz Dr. Geis' herausragenden Beitrag zur Forschung und Lehre im Bereich des öffentlichen Rechts. Mit seinen interdisziplinären Arbeiten, insbesondere zur Digitalisierung der Justiz, hat Geis maßgeblich zur Entwicklung des Fachbereichs 4: Informatik an der Universität in Koblenz beigetragen und wesentliche Impulse in der rechtswissenschaftlichen Diskussion um die Digitalisierung von Verwaltung und Justiz gesetzt. Seit 2004 gibt Geis regelmäßig seine hochrangige Expertise in Form von Lehraufträgen für öffentliches Recht an Studierende der Universität Koblenz weiter.
Ein „Pionier der Justizdigitalisierung“ in Deutschland
Fachbereichs-Dekan Prof. Dr. Ralf Lämmel würdigte Geis in seiner Laudatio als „Pionier der Justizdigitalisierung“ in Deutschland. „Dr. Ralf Geis hat durch seine langjährige und vielseitige Tätigkeit im Bereich des Öffentlichen Rechts, sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft, herausragende Leistungen erbracht. Seine Arbeiten zur Digitalisierung der Justiz und seine interdisziplinäre Herangehensweise machen ihn zu einem wertvollen Kandidaten für die Honorarprofessur. Seine Lehrtätigkeit an der Universität Koblenz zeigt, dass er in der Lage ist, komplexe juristische Inhalte verständlich und praxisnah zu vermitteln. Zudem hat Dr. Geis den Fachbereich durch seine langjährige Unterstützung und sein Engagement in der Lehre maßgeblich gefördert“, führte Lämmel aus.
„Seit über zwei Jahrzehnten habe ich eine enge Verbundenheit zur Universität Koblenz, ich habe hier meine Promotion erfolgreich geschrieben“, sagte Geis. „Die Ernennung zum Honorarprofessor ist mir daher eine besondere Ehre, die mich mit Freude und Dankbarkeit erfüllt. Ich hoffe, dass ich diese Freude und Dankbarkeit auch in der Lehre weitergeben kann“, ergänzte der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, der anschließend einen Vortrag über die verfassungsrechtlichen Aspekte des digitalen Alltags hielt. Darin legte er dar, dass das Grundgesetz nach seinem Verständnis die Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung selbst geben muss – und nicht allein dem supranationalem Recht oder gar dem Spiel der freien Kräfte überlassen werden darf. Um das Grundgesetz fit für die Zukunft zu machen, so Geis, müssen sich Informatik und Rechtswissenschaften darauf einlassen, voneinander zu lernen.
„Herr Geis hat in seinem Vortrag von Kreativität und Erfindergeist gesprochen, welche nötig seien, um mit den real existierenden Unvollkommenheiten bei der Digitalisierung umzugehen. Er bezieht das auf die Rechtswissenschaft, aber ich bin mir sicher, die meisten im Raum, ob IT-Anbieter, IT-Nutzer oder IT-Entwickler, ob aus Verwaltung oder Wissenschaft, werden sich dieser Einschätzung anschließen können“, sagte Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner.
Zur Person:
Dr. Ralf Geis trat nach dem juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 in den Justizdienst des Landes Rheinlad-Pfalz als Verwaltungsrichter ein. Berufliche Stationen führten ihn zum Verwaltungsgericht Koblenz, zum Bundesverfassungsgericht, zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, in das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz in Mainz und schließlich zurück zum Verwaltungsgericht Koblenz, das er seit September 2011 leitet. Geis ist als Verwaltungsrichter schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht, Gewerberecht und dem sonstigen öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im Recht der freien Berufe tätig.
Prof. Dr. Ralf Lämmel
Universität Koblenz
Dekan Fachbereich 4: Informatik
Universitätsstraße 1
56070 Koblenz
dekanat4@uni-koblenz.de
0261 2872501
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