idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
28.02.2025 20:25

Dr. Ralf Geis zum Honorarprofessor an der Universität Koblenz ernannt

Christoph Asche Referat Kommunikation
Universität Koblenz

    Dr. Ralf Geis ist zum Honorarprofessor an der Universität Koblenz ernannt worden. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz wurde für seine wissenschaftlichen und didaktischen Verdienste geehrt. Im Rahmen eines Festakts hielt Geis einen Vortrag über die Herausforderungen der Digitalisierung für das Verfassungsrecht.

    Die Urkunde zur Bestellung Dr. Geis‘ überreichten Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner und der Dekan des Fachbereichs 4: Informatik, Prof. Dr. Ralf Lämmel, am 28. Februar im Beisein zahlreicher Gäste am Campus in Metternich.

    Mit der Verleihung der Honorarprofessur würdigte die Universität Koblenz Dr. Geis' herausragenden Beitrag zur Forschung und Lehre im Bereich des öffentlichen Rechts. Mit seinen interdisziplinären Arbeiten, insbesondere zur Digitalisierung der Justiz, hat Geis maßgeblich zur Entwicklung des Fachbereichs 4: Informatik an der Universität in Koblenz beigetragen und wesentliche Impulse in der rechtswissenschaftlichen Diskussion um die Digitalisierung von Verwaltung und Justiz gesetzt. Seit 2004 gibt Geis regelmäßig seine hochrangige Expertise in Form von Lehraufträgen für öffentliches Recht an Studierende der Universität Koblenz weiter.

    Ein „Pionier der Justizdigitalisierung“ in Deutschland

    Fachbereichs-Dekan Prof. Dr. Ralf Lämmel würdigte Geis in seiner Laudatio als „Pionier der Justizdigitalisierung“ in Deutschland. „Dr. Ralf Geis hat durch seine langjährige und vielseitige Tätigkeit im Bereich des Öffentlichen Rechts, sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft, herausragende Leistungen erbracht. Seine Arbeiten zur Digitalisierung der Justiz und seine interdisziplinäre Herangehensweise machen ihn zu einem wertvollen Kandidaten für die Honorarprofessur. Seine Lehrtätigkeit an der Universität Koblenz zeigt, dass er in der Lage ist, komplexe juristische Inhalte verständlich und praxisnah zu vermitteln. Zudem hat Dr. Geis den Fachbereich durch seine langjährige Unterstützung und sein Engagement in der Lehre maßgeblich gefördert“, führte Lämmel aus.

    „Seit über zwei Jahrzehnten habe ich eine enge Verbundenheit zur Universität Koblenz, ich habe hier meine Promotion erfolgreich geschrieben“, sagte Geis. „Die Ernennung zum Honorarprofessor ist mir daher eine besondere Ehre, die mich mit Freude und Dankbarkeit erfüllt. Ich hoffe, dass ich diese Freude und Dankbarkeit auch in der Lehre weitergeben kann“, ergänzte der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, der anschließend einen Vortrag über die verfassungsrechtlichen Aspekte des digitalen Alltags hielt. Darin legte er dar, dass das Grundgesetz nach seinem Verständnis die Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung selbst geben muss – und nicht allein dem supranationalem Recht oder gar dem Spiel der freien Kräfte überlassen werden darf. Um das Grundgesetz fit für die Zukunft zu machen, so Geis, müssen sich Informatik und Rechtswissenschaften darauf einlassen, voneinander zu lernen.

    „Herr Geis hat in seinem Vortrag von Kreativität und Erfindergeist gesprochen, welche nötig seien, um mit den real existierenden Unvollkommenheiten bei der Digitalisierung umzugehen. Er bezieht das auf die Rechtswissenschaft, aber ich bin mir sicher, die meisten im Raum, ob IT-Anbieter, IT-Nutzer oder IT-Entwickler, ob aus Verwaltung oder Wissenschaft, werden sich dieser Einschätzung anschließen können“, sagte Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner.

    Zur Person:
    Dr. Ralf Geis trat nach dem juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 in den Justizdienst des Landes Rheinlad-Pfalz als Verwaltungsrichter ein. Berufliche Stationen führten ihn zum Verwaltungsgericht Koblenz, zum Bundesverfassungsgericht, zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, in das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz in Mainz und schließlich zurück zum Verwaltungsgericht Koblenz, das er seit September 2011 leitet. Geis ist als Verwaltungsrichter schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht, Gewerberecht und dem sonstigen öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie im Recht der freien Berufe tätig.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Ralf Lämmel
    Universität Koblenz
    Dekan Fachbereich 4: Informatik
    Universitätsstraße 1
    56070 Koblenz
    dekanat4@uni-koblenz.de
    0261 2872501


    Bilder

    Dr. Ralf Geis, Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, wurde zum Honorarprofessor ernannt. Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner (li.) und der Dekan des Fachbereichs 4: Informatik, Prof. Dr. Ralf Lämmel (re.), überreichten die Urkunde.
    Dr. Ralf Geis, Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, wurde zum Honorarprofessor ernannt. Univer ...
    Judith Böseke
    Universität Koblenz / Judith Böseke

    Dr. Ralf Geis hielt im Rahmen des Festakts einen Vortrag über die Herausforderungen der Digitalisierung für das Verfassungsrecht.
    Dr. Ralf Geis hielt im Rahmen des Festakts einen Vortrag über die Herausforderungen der Digitalisier ...
    Judith Böseke
    Universität Koblenz / Judith Böseke


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Informationstechnik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
    Deutsch


     

    Dr. Ralf Geis, Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, wurde zum Honorarprofessor ernannt. Universitätspräsident Prof. Dr. Stefan Wehner (li.) und der Dekan des Fachbereichs 4: Informatik, Prof. Dr. Ralf Lämmel (re.), überreichten die Urkunde.


    Zum Download

    x

    Dr. Ralf Geis hielt im Rahmen des Festakts einen Vortrag über die Herausforderungen der Digitalisierung für das Verfassungsrecht.


    Zum Download

    x

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).