Im Interview mit dem WSL/SLF-Magazin DIAGONAL spricht SLF-Leiter Jürg Schweizer über juristische Aspekte von Lawinenunglücken. Um das Thema geht es auch im SLF-Seminar Lawinen & Recht vom 11. bis 13. Juni 2025 in Davos.
- Strafrecht bei Lawinen: Nach tödlichen Lawinenunfällen wird immer ermittelt – Schuldsprüche wegen Fahrlässigkeit sind selten, aber möglich.
- Sorgfalt zählt: Wer sorgfältig plant und handelt, muss rechtlich kaum etwas befürchten – auch nicht als Fachperson.
- Prävention vor Paragrafen: Entscheidend ist nicht juristisches Wissen, sondern umsichtiges Verhalten im Gelände.
Jürg Schweizer, das SLF organisiert ein Seminar «Lawinen und Recht». Warum?
Um das Verständnis zwischen Untersuchungsbehörden und Gerichten einerseits und Berggängerinnen und -gängern andererseits zu verbessern. Denn erstere wissen oft wenig über Lawinen. Letztere sind ebenso oft irritiert, dass ein Lawinenunfall strafrechtliche Folgen haben kann. Juristisch gesehen kann man sich aber bei einem Lawinenunfall der fahrlässigen Tötung schuldig machen.
Wie das?
Wenn eine überlebende Person nicht die nötige Sorgfalt anwendete und etwas machte oder unterliess, das zum Unfall führte. Bei jedem tödlichem Unfall muss die Staatsanwaltschaft untersuchen, ob ein solches pflichtwidriges Verhalten vorliegt. Die meisten Verfahren stellt sie ein, und Schuldsprüche sind sehr selten. Wir beobachten zum Glück keine Kriminalisierung des Bergsports. Dass immer überall Schuldige gesucht werden, ist eher ein Medienphänomen.
Was müssen Tourengeher über rechtliche Konsequenzen von Lawinenunfällen wissen?
Eigentlich gar nichts! Besser setzen sie sich mit Lawinenprävention auseinander: die Tour sorgfältig planen, die Lawinensituation kennen und sich im Gelände entsprechend verhalten – etwa einzeln abfahren und die steilsten Hangpartien meiden. Kommt es dann doch zu einem tödlichen Lawinenunfall, dürften ihre moralischen Probleme grösser sein als ihre juristischen. Man kann also weiterhin ohne Anwalt auf Skitour.
Kann nach einer falschen Prognose auch ein SLF-Lawinenwarner einer Strafuntersuchung ausgesetzt sein?
Theoretisch schon. Die Fehlprognose müsste aber den Unfall direkt verursacht haben und auf Pflichtwidrigkeit beruhen. Wenn sie sorgfältig arbeiten, sollten sie nichts zu befürchten haben. Fehler sind erlaubt, Fahrlässigkeit nicht.
Und was müssen Staatsanwältinnen und Richter über Lawinen wissen?
Dass die Beurteilung der Lawinengefahr nie ganz genau ist, und die Unterschiede im Gelände gross sein können. Selbst eine hohe Gefahrenstufe ist nicht vergleichbar mit einer roten Ampel. Daher sollten Gerichte unbedingt Gutachten von Sachverständigen beiziehen.
SLF-Mitarbeitende verfassen solche Gutachten. Ist das Institut da nicht in einem Interessenskonflikt, weil auch das Lawinenbulletin hinterfragt werden muss?
Doch, ein Stück weit schon. Daher trennen wir Gutachten und Lawinenbulletin personell. Und manchmal kritisieren die Gutachter das Bulletin auch in ihren Berichten. Das Bulletin ist aber vor allem eine Planungsgrundlage. Wichtiger ist die Beurteilung der Situation vor Ort. Es geht meist darum, ob die Betroffenen bei den damals herrschenden Verhältnissen die Standards der Unfallprävention eingehalten haben.
Ist die juristische Situation in den Nachbarländern ähnlich wie in der Schweiz?
Ja. Nur Italien ist speziell: Dort ist das Auslösen einer Lawine strafbar, auch ohne Schaden. Das führt dazu, dass viele Leute glimpflich verlaufene Vorfälle aus Angst vor Strafe nicht melden. Und das kann unnötige Rettungsaktionen auslösen, zum Beispiel, wenn jemand anderes einen Lawinenkegel entdeckt, in den Skispuren hineinführen.
Zurück zum Seminar: Welchen Schwerpunkt hat es dieses Jahr?
Im Grunde dieselben wie immer. Denn es kommen immer wieder neue Staatsanwälte und Sicherheitsverantwortliche, die wir ans Thema heranführen wollen. Daneben legen wir einen Schwerpunkt auf Absperrungen, besonders bei der künstlichen Auslösung von Lawinen mit Sprenganlagen.
Hat Ihr vertieftes Wissen über «Lawinen und Recht» Auswirkungen darauf, wie Sie z’Berg gehen?
Nicht direkt. Aber weil ich beim Erstellen von Unfallgutachten oft sehe, was alles schieflaufen kann, mache ich mir heute viel mehr Gedanken, was passieren würde, wenn sich an dieser oder jener Stelle eine Lawine ereignet. Ich beachte also nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Lawinenauslösung, sondern auch die potenziellen Folgen. Also zum Beispiel, wie gross der Hang ist, und ob ich aufgrund der Geländeform tief verschüttet werden könnte.
Prof. Dr. Jürg Schweizer
Leiter Forschungseinheit Lawinen und Prävention, Leiter SLF, Mitglied der Direktion
schweizer(at)slf.ch
+41 81 4170 164
https://www.slf.ch/de/publikationen/stopp-gefahr-klimawandel-und-naturgefahren/ DIAGONAL, das Magazin von WSL und SLF
https://www.slf.ch/de/ueber-das-slf/veranstaltungen-und-kurse/lawinen-und-recht/ Seminar Lawinen & Recht, 11. - 13. Juni 2025, Davos
Criteria of this press release:
Journalists
Environment / ecology, Law, Physics / astronomy, Social studies, Sport science
transregional, national
Scientific conferences, Transfer of Science or Research
German
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