Sonderauswertung des BIBB-Anerkennungsmonitorings
2024 wurden so viele Anträge auf Anerkennung von Berufsqualifikationen aus der Ukraine gestellt wie noch nie zuvor. Das ergibt eine Sonderauswertung des BIBB-Anerkennungsmonitorings. Dabei zeigt sich eine auffällige Geschlechterverteilung.
Bei der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen wurde im vergangenen Jahr
mit rund 7.300 Anträgen ein neuer Höchstwert erreicht. Damit ist die Ukraine nach
der Türkei der Ausbildungsstaat mit den zweitmeisten Anträgen im Bereich der
Anerkennung in Deutschland. Die Antragszahl hat sich innerhalb von nur zwei
Jahren verfünffacht. Auch bei der Zeugnisbewertung ukrainischer
Hochschulabschlüsse gab es mit 45.100 Anträgen einen neuen Höchststand.
Diese Ergebnisse gehen aus dem neuen Faktenblatt des Anerkennungsmonitorings
des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor, welches das
Anerkennungsgeschehen seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012
empirisch untersucht. Zu 71 Prozent beantragten Frauen die Anerkennung ihrer
ukrainischen Berufsqualifikation. Damit liegt ihr Anteil 14 Prozentpunkte höher als
der Anteil von Frauen an allen Anerkennungsanträgen unabhängig vom
Ausbildungsland. Besonders häufig wurden Anträge auf die reglementierten Berufe
Ingenieur/-in, Pflegefachkraft, Lehrer/-in, Erzieher/-in und Arzt/Ärztin gestellt. Für
diese Berufe ist unter anderem die Anerkennung notwendig, um sie in Deutschland
ausüben zu dürfen. Insgesamt wurde in rund 95 Prozent der Verfahren eine volle
oder teilweise Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen festgestellt.
Auch wenn der Aufenthaltsstatus der Antragstellenden in der amtlichen
Anerkennungsstatistik nicht erfasst wird, geht das BIBB-Anerkennungsmonitoring
davon aus, dass aus der Ukraine Geflüchtete das Anerkennungsgeschehen
mittlerweile prägen. Immer mehr Ukrainerinnen und Ukrainer können daher ihre
beruflichen Abschlüsse erfolgreich in den deutschen Arbeitsmarkt einbringen. „Der
Zuwachs ist bemerkenswert und erfreulich. Denn für eine gelungene und
nachhaltige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ist eine qualifikationsnahe
Beschäftigung zentral. Die Berufsanerkennung spielt dabei eine wichtige Rolle“,
betont BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser.
Für Geflüchtete aus der Ukraine kann es insbesondere für eine weitere Perspektive
in Deutschland wichtig sein, ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation
anerkennen zu lassen. Denn der vorübergehende Schutz gemäß §24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist derzeit bis zum 4. März 2026 befristet, wobei die
Verlängerung um ein weiteres Jahr absehbar ist. Für den Wechsel in den
Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, welcher eine längere Gültigkeit
bietet, ist in der Regel die Berufsanerkennung erforderlich.
Damit internationale Fachkräfte noch schneller von den Vorteilen der Anerkennung
profitieren und in den deutschen Arbeitsmarkt einsteigen können, arbeiten Bund
und Länder gemeinsam daran, die Anerkennungsprozesse weiter zu beschleunigen.
Dazu leistet das BIBB als Kompetenzzentrum zur Anerkennung einen aktiven
Beitrag. Zum einen mit seiner wissenschaftsfundierten Politik- und Praxisberatung
durch das BIBB-Anerkennungsmonitoring. Zum anderen mit dem Portal
„Anerkennung in Deutschland“, welches bundesweit den Einstieg in den digitalen
Antrag bietet. Zudem ermöglicht seit Kurzem der KI-Chatbot Aidy eine fundierte,
digitale Erstberatung.
Mehr zur Statistik der Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen:
https://www.bibb.de/de/213410.php
Weitere Informationen unter:
http://www.bibb.de/anerkennung
Digitale Antragstellung über „Anerkennung in Deutschland“:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/digitalisierung.php
Kontakt:
Mareike Freitag, mareike.freitag@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten
Criteria of this press release:
Journalists
interdisciplinary
transregional, national
Schools and science, Studies and teaching
German
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