Das Förderprogramm für Spitzenuniversitäten darf nicht länger aus wissenschaftsfremden Gründen blockiert werden. Mit diesen Worten mahnt der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einem Beschluss vom 5. Oktober die Ministerpräsidenten der Länder. "Die Hochschulen sehen die Herausforderungen, vor denen sie stehen, und sind bereit, sie anzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Staat seine Verantwortung wahrnimmt, die dafür erforderliche Unterstützung zu leisten", heißt es in dem Text.
Die Hochschulrektorenkonferenz erwarte, dass die Ministerpräsidentenkonferenz den "Wettbewerb für Spitzenuniversitäten" noch vor Ende des Jahres beschließen und dann zügig umsetzen werde. Die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft werde daran gemessen.
"Um zusätzlich zu dem breiten Leistungsspektrum der deutschen Hochschulen weltweit sicht-bare Spitzenleistungen in Forschung und Lehre zu ermöglichen", so die Entschließung weiter, - bedarf es erheblicher zusätzlicher Mittel. Eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Län-dern ist daher unumgänglich."
Bereits im März hatten sich die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern darauf geeinigt, ein Spitzenförderungsprogramm aufzulegen, das insbesondere den Hochschulen als den Zent-ren von Wissenschaft und Nachwuchsausbildung in Deutschland zugute kommen soll. Im Juni wurden die wesentlichen Programmelemente gemeinsam formuliert, es kam aber nicht zu einer endgültigen Einigung. Jetzt soll sich zunächst am 5. November die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung erneut mit dem Programm befassen.
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