Besonders begabte Schülerinnen und Schüler sollen, ohne dass sie als Studierende eingeschrieben sind, bereits Prüfungen an Hochschulen absolvieren können.
Mit dieser Auffassung unterstützte die Plenarversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 10. November in Saarbrücken einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Juni dieses Jahres. Darin hatte die KMK empfohlen, Schülerinnen und Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ohne förmliche Zulassung als Studierende den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen, das Absolvieren von Studienmodulen und den Erwerb entsprechender Leistungspunkte an Hochschulen zu ermöglichen. Die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen sollen bei einem späteren Studium nach Maßgabe der fachlichen Gleichwertigkeit an allen Hochschulen anerkannt werden. Außerdem wird den Ländern und Hochschulen empfohlen, die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen und bis dahin die schon geltenden Anerkennungsbestimmungen großzügig anzuwenden.
Das HRK-Plenum wertete diese Initiative als einen weiteren Beitrag zur flexiblen Gestaltung der Übergänge im deutschen Bildungssystem, vor allem aber als eine zusätzliche Maßnahme der frühen Förderung einer Leistungselite. Sinn mache so etwas, so HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens vor der Presse am 10. November in Bonn, auch unter dem Aspekt des Wettbewerbs um die besten Studienanfänger. "Hochschulen können sich auf diese Art und Weise schon vor dem offiziellen Studienbeginn die potentiell besten Studierenden sichern". Es sei allerdings zu bezweifeln, so Gaehtgens weiter, ob hierfür landesrechtliche Regelungen notwendig seien. "Eine autonome Hochschule sollte in der Lage sein, dies selbst zu regeln".
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