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01/20/2005 14:10

Alle Hochschulmitglieder wählen

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Alle Hochschulmitglieder wählen
    Gremienwahlen an der Universität zu Köln

    Über 49.000 Studierende sowie die Professor(inn)en, die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und die weiteren Mitarbeiter/innen können vom Dienstag, den 25. bis Donnerstag, den 27. Januar jeweils von 8 bis 18 Uhr ihre Vertreter für den Senat, den erweiterten Senat, den Beirat für die Gleichstellung von Frauen sowie für die Fachbereichsräte (Engere Fakultäten) der Universität zu Köln wählen. Diese Gremienwahlen finden für die Gruppe der Studierenden jedes Jahr, für die Gruppe der Professorinnen und Professoren, die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und die Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen alle zwei Jahre statt. Dementsprechend dauert auch die Amtszeit ein Jahr bei den studentischen Vertretern und zwei Jahre bei den jeweiligen anderen Gruppenvertretern.

    Der Senat ist für solche Angelegenheiten in Forschung, Lehre und Studium zuständig, die die gesamte Universität oder Zentrale Einrichtungen betreffen, oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, insbesondere auch für den Erlass aller fachbereichsübergreifenden Ordnungen der Universität. Ihm gehören der Rektor und die Prorektoren, der Kanzler, die Dekane der sieben Fakultäten der AStA-Vorsitzende, die Gleichstellungsbeauftragte, der Schwerbehindertenvertreter sowie die Vertreter der Personalräte jeweils mit beratender Stimme sowie sieben Vertreter der Gruppe der Professor(inn)en, zwei Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, zwei Vertreter der Gruppe der Studierenden und ein Vertreter der weiteren Mitarbeiter/innen jeweils mit Stimmrecht an. Außerdem ist es Aufgabe des Senats, alle vier Jahre den Rektor zu wählen. Der erweiterte Senat, der für die Änderung der Grundordnung der Universität zuständig ist, besteht neben den Mitgliedern, die auch dem Senat mit beratender Stimme angehören, aus den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats, die auf jeweils sieben Vertreter der vier Mitgliedergruppen mit Stimmrecht ergänzt werden.

    Jede der sieben Fakultäten verfügt über ein Gremium mit der Bezeichnung "Engere Fakultät", die über grundsätzliche Angelegenheiten, die die jeweilige Fakultät insgesamt betreffen, zuständig ist. Ihr gehören der Dekan und die/der Prodekan/in mit beratender Stimme sowie neun Vertreter der Gruppe der Professor(inn)en, zwei Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, drei Vertreter der Studierenden und ein Vertreter (nicht bei der Medizinischen Fakultät) der weiteren Mitarbeiter/innen jeweils mit Stimmrecht an.
    Aufgaben des Beirats für die Gleichstellung von Frauen sind die Wahl, Beratung und Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten, welche die besonderen Belange der weiblichen Mitglieder und Angehörigen der Universität wahrnimmt. Dem Beirat gehören je zwei Mitglieder aller vier Gruppen an.

    Weitere Informationen können der Wahlbekanntmachung und der Bekanntmachung der Wahlvorschläge, die durch Aushang in den Fakultäten und im Hauptgebäude der Universität öffentlich bekanntgemacht wurden, entnommen werden.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Für Rückfragen steht Ihnen Albert Heuschkel unter der Telefonnummer 0221/470-2209, der Fax-Nummer 0221/470-5186 und der Emailadresse A.Heuschkel@verw.uni-koeln.de zur Verfügung.
    Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi.


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Organisational matters, Science policy
    German


     

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