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01/26/2005 12:27

Universität Bayern e.V. begrüßt Studienbeiträge nach dem "Prinzip Leistung und Gegenleistung"

Dieter Heinrichsen M.A. Corporate Communications Center
Technische Universität München

    Pressemitteilung der UNIVERSITÄT BAYERN e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005: Studienbeiträge sind "Drittmittel für die Lehre"! - Rektoren fordern Gegenfinanzierung durch sozialverträgliche Darlehen

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung das von den
    bayerischen Universitätsspitzen erwartete Urteil gefällt: Das vom Bundestag
    beschlossene Verbot von sog. Studiengebühren ist verfassungswidrig. "Richtig
    umgesetzt, eröffnet das Urteil den Weg zu einer nachhaltigen wettbewerblichen
    Qualitätssicherung der akademischen Ausbildung in Deutschland", kommentierte
    der Vorsitzende der Universität Bayern e.V., TU-Präsident Prof. Wolfgang A.
    Herrmann, die Entscheidung.

    Hierfür entscheidend sei die Bemessung der Kostenbeteiligung an der Art und
    Qualität der Ausbildung. Diese liege in der Verantwortung der jeweiligen
    Hochschule. Mit dem Urteil sieht sich die Universität Bayern e.V. in ihren
    politischen Eckpunkten bekräftigt:

    1. Studiengebühren müssen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der
    Studienverhältnisse voll den Universitäten zugute kommen, ohne dass damit
    anderweitige Kürzungen verbunden werden.

    2. Die Höhe der Studienbeiträge ist von den einzelnen Universitäten
    festzusetzen: Je nach Art und Aufwand des jeweiligen Studienangebots sind
    differenzierte Beiträge zu ermöglichen, um den kosten- und qualitätsbezogenen
    Kriterien von Leistung und Gegenleistung gerecht zu werden.

    3. Da eine verbesserte, international wettbewerbsfähige Lehrqualität
    erheblich bessere Betreuungsverhältnisse als bisher und damit zusätzliches Lehrpersonal voraussetzt, dürfen Studienbeiträge als "Drittmittel für die Lehre" nicht
    kapazitätserhöhend wirken. Qualität geht vor Quantität.

    4. Studienbeiträge dürfen Befähigte nicht vom Studium abhalten. Deshalb
    sind günstige Studiendarlehen zu schaffen. Sie müssen erst nach dem Ende des
    Studiums einkommensabhängig zurückgezahlt werden. Die damit verbundene
    Sozialverträglichkeit ist durch den Staat sicherzustellen. Ein Modell hierfür stellt der sog. Bildungsfonds dar, wie er vereinzelt bereits auch an staatlichen Universitäten praktiziert wird.

    5. Ergänzend ist ein leistungsorientiertes Stipendiensystem aufzubauen.

    Wie Prof. Herrmann ferner feststellte, ist mit dem Richterspruch eine weitere
    ideologisch gesetzte Fessel der deutschen Hochschulen gelöst. Es komme nun
    darauf an, die Studienbeiträge den Universitäten als "Drittmittel für die
    Lehre" in voller Höhe zuzuführen, damit sie dort die Qualität der Ausbildung
    sichern helfen und außerdem die Universität als Solidargemeinschaft stärken.
    Herrmann hält eine Mitsprache der Studierenden bei der Mittelverwendung für
    selbstverständlich.

    Kontakt:
    Dieter Heinrichsen
    Pressesprecher des TU-Präsidenten
    Tel.: 089-289-22778
    e-mail: heinrichsen@zv.tum.de


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    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    transregional, national
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

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