Pressemitteilung der Sprecher der Unabhängigen Mittelbaukonvente bayerischer Universitäten in Bayreuth, Regensburg und der TU-München:
Die Sprecher der Unabhängigen Mittelbaukonvente bayerischer Universitäten in Bayreuth, Regensburg und der TU-München begrüßen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren nun vorliegt. Damit ergeben sich Chancen für grundlegend neue Konzepte in der Hochschulausbildung in Deutschland. Unabdingbare Voraussetzung für die Einführung von Studiengebühren ist aber, dass im Vorfeld ein praktikables und belastbares Stipendienprogramm sowohl für sozial schwache wie auch für besonders begabte Studierende eingerichtet wird. Die Einnahmen aus den Studiengebühren müssen vollständig an den Hochschulen bleiben. Sie sind für die Einführung und Umsetzung neuer Betreuungskonzepte unerlässlich und dürfen nicht zur Füllung der bedürftigen Hochschuletats in den Länderhaushalten dienen.
Die Einführung von Studiengebühren wird künftig jede Hochschule dazu zwingen, frühzeitig den Studierenden Kriterien hinsichtlich ihrer Studientauglichkeit in den von ihnen gewählten Fächern an die Hand zu geben. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, Studenten über viele Semester Geld für ein Studium abzunehmen, wenn erkennbar ist, dass sie an den Zielen voraussichtlich scheitern werden. Die Betreuung und die im ersten Studienjahr zu erbringenden Leistungsnachweise bekommen künftig eine wesentlich größere Bedeutung und sind mit einem Stipendiensystem zu verbinden. Als Sprecher der wissenschaftlichen Mitarbeiter begrüßen wir deshalb auch die aktuelle Landtagsinitiative zur grundlegenden Neustrukturierung der Tutorienprogramme an den bayerischen Universitäten.
Dr. Wolfgang Richter, Universität Bayreuth
Prof. Dr. Susanne Modrow, Universität Regensburg
Dr.-Ing. Heidi Samarian, TU - München
Criteria of this press release:
interdisciplinary
transregional, national
Science policy, Studies and teaching
German
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