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01/20/2000 13:58

Mehr Verbraucherschutz im Binnenmarkt

Ingrid Godenrath Stabsstelle Zentrale Kommunikation
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

    Juristisches Symposium zur Kaufgewährleistungs-Richtlinie

    Seit dem 25. Mai 1999 ist eine EU-Richtlinie in Kraft, die den Schutz des Verbrauchers stark erweitert. Die Gewährleistungspflicht für Verbrauchsgüter soll damit in allen Mitgliedstaaten auf ein einheitliches Niveau festgelegt werden. "Die Schaffung eines gemeinsamen Mindestsockels von Verbraucherrechten, die unabhängig vom Ort des Kaufs der Waren in der Gemeinschaft gelten, stärkt das Vertrauen der Verbraucher und gestattet es ihnen, die durch die Schaffung des Binnenmarktes gebotenen Vorzüge besser zu nutzen", heißt es in der Richtlinie. Zentraler Punkt der Richtlinie ist die Festlegung einer zweijährigen Garantie- und Gewährleistungspflicht für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Richtlinie muß bis spätestens 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit den Chancen und Problemen dieses Umsetzungsprozesses beschäftigen sich am Donnerstag, dem 20. und am Freitag, dem 21. Januar 2000 zahlreiche juristische Experten.
    Das Symposium "Europäisches Kaufgewährleistungsrecht und die Notwendigkeit eines reformierten Schuldrechts" findet unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, Prof. Dr. Walter Rolland aus Halle und Prof. Dr. Dieter Medicus aus München statt. Ort der Veranstaltung ist die Professorenbibliothek in der 1. Etage im Thomasianum, Universitätsplatz 10a in Halle/Saale.

    Zur immer wieder beschworenen Freizügigkeit des europäischen Binnenmarktes gehört auch der länderübergreifende Preisvergleich. Für jeden Verbraucher muß es grundsätzlich möglich sein, die Vorzüge des gemeinsamen Marktes dadurch zu nutzen, daß er Waren innerhalb der EU dort kauft, wo sie am billigsten angeboten werden. Tatsächlich konnten diese Chance bislang vorrangig nur die an einer der Binnengrenzen beheimateten EU-Bürger regelmäßig wahr nehmen.
    In Zukunft wird die Möglichkeit des länderüberschreitenden Fernkaufs durch die neuen Kommunikationsmedien allerdings erheblich erweitert. Große weltweit agierende Internetanbieter machen in manchen Branchen dem lokalen Einzelhandel heute schon das Leben schwer.
    Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Verbraucher beim Kauf im Ausland war auch die bestehende Rechtsunsicherheit. Es herrschte weitgehend Unklarheit darüber, wie denn die Gewährleistungspflichten beim günstigen Auslandskauf und dem anschließenden Reimport geregelt waren. Seit langem ist bekannt, daß einige Autohersteller ihre Modelle mit einem immensen Preisgefälle innerhalb der EU anbieten. Wenn der gewünschte Fahrzeugtyp beispielsweise in Portugal erheblich billiger angeboten wird als beim örtlichen Händler, warum sollte man nicht dort kaufen und mit dem Wagen anschließend nach Hause fahren? Im Prinzip war dies schon seit langem möglich. Allerdings wurde diese Sparmöglichkeit von den Herstellern nicht gerade unterstützt. Sie ließen die Verbraucher nicht selten in Ungewißheit über die zu erwartenden Garantieleistungen. Und wer will gerade beim Neuwagen auf die Garantie verzichten? So war es nicht zuletzt eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft, ob man die Chancen des Binnenmarktes nutzen konnte oder nicht.
    Das wird sich nun grundlegend ändern:
    Seit Mai letzten Jahres gilt eine EU-Richtlinie, die für Rechtssicherheit sorgen soll und den Verbraucherschutz auf ein höheres Niveau hebt. Die Gewährleistungsfrist, der Zeitraum für den der Hersteller für die fehlerfreie Funktion seiner Waren garantieren muß, wurde auf zwei Jahre festgelegt. Diese Richtlinie muß bis spätestens zum 1. Januar 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

    Mit dem Umsetzungsprozeß, bei dem es für den nationalen Gesetzgeber immer Spielräume aber auch Probleme gibt, befassen sich auf dem zweitägigen Symposium renommierte Wissenschaftler und Fachleute aus der Praxis. Angemeldet haben sich 80 Teilnehmer und Referenten, darunter zahlreiche ausgewiesene Zivilrechtslehrer aus Deutschland und Europa sowie verantwortliche Vertreter aus dem Bundesjustizministerium.
    Prof. Dr. Dr. Grundmann, der sich vorrangig mit den rechtlichen Grundlagen des Handels im europäischen Binnenmarkt beschäftigt und hierzu 1999 den ersten Kommentar geschrieben hat, sieht die Bedeutung der Konferenz darin, "daß hier wahrscheinlich ein Stück Ideenarbeit für die grundlegendste Reform des Deutschen Schuldvertragsrechts nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1900, geleistet wird".

    Auf dem Tagungsprogramm stehen vier Themenkreise, zu denen Fachexperten Vorträge halten. Am ersten Konferenztag, (9:00 Uhr bis 19:00 Uhr) wird ab 9:15 Uhr zu "Status Quo - das bisherige deutsche Recht und die neuen Anforderungen" referiert und 15:00 Uhr geht es um "Richtlinie und nationales Recht". Den Schlußpunkt des Tages setzen die Beiträge zu "Umsetzungsüberlegungen zur Kaufgewährleistungs-Richtlinie im Ausland" am Anschauungsbeispiel Frankreich und Großbritannien (17:15 Uhr), die am zweiten Tag (21. Januar, 9:00 Uhr) mit den Ländern Italien und den Niederlanden fortgesetzt werden. Gegen 11:00 Uhr sind die Wortmeldungen zu "Die Kaufgewährleistungs-Richtlinie - rechtspolitisch und systematisch zentral und Neuland" an der Reihe und mit einem "Generalreferat" von Prof. Dr. Stefan Grundmann um 15:30 Uhr findet das Symposium seinen Abschluß.

    Stefan Schwendtner

    Ansprechpartner:
    Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann
    Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
    Tel.: (03 45) 55 231 34
    Fax: (03 45) 55 270 73
    e-mail: grundmann@jura.uni-halle.de


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    Criteria of this press release:
    Law, Politics, Social studies
    transregional, national
    Miscellaneous scientific news/publications, Scientific conferences
    German


     

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