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Wissenschaft
112/2000/mehr.doc
Viele müssen allerdings abgelehnt werden
Die Zahl der Anträge ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber auf Zulassung zu einem Studium an der Universität zu Köln ist auch in diesem Jahr wieder stark gestiegen. Sie nahm von 3.382 (zum Wintersemester 1999/2000) auf 6.309 (zum Wintersemester 2000/2001) zu, was einer erneuten Zunahme um fast 90 Prozent entspricht. Dabei waren schon in den vergangenen Jahren die Steigerungsraten beträchtlich. Viele der oft hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch abgewiesen werden.
Aufgrund der "Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in NRW" dürfen in den NC-Fächern nur fünf Prozent der Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland vergeben werden. Diese Quote führt zu extrem hohen Ablehnungszahlen und dazu, dass trotz steigenden Interesses nur wenige der oft hochqualifizierten ausländischen Bewerberinnen und Bewerber zum Studium in Köln zugelassen werden können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zulassungsbereich des Akademischen Auslandsamtes bedeutet dies, dass auf einen positiven Bescheid (einer Zulassung zum Studium an der Universität) - je nach Studiengang - 10 bis 20 negative Bescheide verschickt werden müssen. Noch nicht mitgerechnet sind hier die vielen Anträge, die gar nicht erst in den Verfahren berücksichtigt werden können, da nicht rechtzeitig alle notwendigen Dokumente besorgt werden konnten.
Bis zum 15. Juli (bzw. 15. Januar für das Sommersemester) müssen die Anträge der ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerber auf Zulassung zum Fachstudium oder zum studienvorbereitenden Deutschkurs vollständig mit allen Unterlagen im Akademischen Auslandsamt vorliegen. Die ausländischen Schulabschlüsse werden zuerst auf ihre Äquivalenz zum deutschen Abitur geprüft, die erzielten Noten nach Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn in eine der Abiturnote vergleichbare Durchschnittsnote umgerechnet. Mit dieser Durchschnittsnote konkurriert der Antrag anschließend in den Auswahlverfahren, die für die Zulassung zu einem der zulassungsbeschränkten Studienfächer durchgeführt werden müssen. Besonders hart ist die Konkurrenz in den Numerus-Clausus-Fächern (NC), für die alle Interessenten aus EU-Ländern ihre Bewerbung an die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund richten. Bewerber aus dem Nicht-EU-Ausland müssen allerdings ihre Bewerbung an das Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule richten. Auch zur Zulassung zum studienvorbereitenden Deutschkurs wird in Köln aufgrund der großen Nachfrage zum Wintersemester 2000/2001 erstmals ein eigenes Auswahlverfahren im Auslandsamt durchgeführt.
Ausländische Studierende stellen eine Bereicherung für eine Hochschule dar - entsprechende Bestätigungen erreichen die Universität zu Köln immer wieder von Seiten der Lehrenden und Studierenden. Eigentlich könnte die Universität stolz sein auf das große internationale Interesse, in den letzten Jahren gerade aus Mittel- und Osteuropa, den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) der früheren Sowjetunion und China. Doch es besteht die Gefahr, dass diese Studierenden sich abwenden, wenn die Bewerbungssituation so schwierig bleibt. Dem politischen Ziel, die deutschen Hochschulen international attraktiver zu machen, dient die Quote sicherlich nicht.
Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias
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