idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instance:
Share on: 
03/27/2008 15:47

Hessischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde der Universität Gießen statt

Lisa Arns Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Justus-Liebig-Universität Gießen

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zu Studienbeiträgen außer Kraft gesetzt - Universität will in der kommenden Woche über weiteres Vorgehen entscheiden

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem heute bekannt gegebenen Beschluss einer Beschwerde der Universität Gießen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2007 stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hatte einem Studierenden Recht gegeben, der die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seinen Studienbeitragsbescheid begehrte. Als Folge dieser Entscheidung, die das Gericht mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes begründete, brauchten der Studierende und mit ihm 920 ähnliche Fälle zunächst keine Studienbeiträge zu entrichten.

    Die Universität Gießen wird den heutigen Beschluss und seine Konsequenzen sorgfältig prüfen. Der VGH-Entscheidung zufolge wären die betroffenen Studierenden ab sofort zur Zahlung der ausstehenden Beiträge verpflichtet. Im Laufe der nächsten Woche will die Universität weitere Entscheidungen treffen.

    Der VGH lässt die Frage der Verfassungsmäßigkeit in seinem Urteil letztlich offen. Selbst bei bestehenden ernstlichen Zweifeln bestehe kein Grund für eine aufschiebende Wirkung, heißt es im Beschluss. Da der Antragsteller problemlos ein staatliches Darlehen zur Deckung der Beiträge aufnehmen könne, habe die Beitragsregelung für ihn gegenwärtig überhaupt keine messbaren wirtschaftlichen Auswirkungen. Außerdem habe die Universität die Rückzahlung geleisteter Beiträge zugesichert für den Fall, dass sich die gesetzliche Regelung als verfassungswidrig erweisen sollte.


    Images

    Criteria of this press release:
    interdisciplinary
    regional
    Science policy, Studies and teaching
    German


     

    Help

    Search / advanced search of the idw archives
    Combination of search terms

    You can combine search terms with and, or and/or not, e.g. Philo not logy.

    Brackets

    You can use brackets to separate combinations from each other, e.g. (Philo not logy) or (Psycho and logy).

    Phrases

    Coherent groups of words will be located as complete phrases if you put them into quotation marks, e.g. “Federal Republic of Germany”.

    Selection criteria

    You can also use the advanced search without entering search terms. It will then follow the criteria you have selected (e.g. country or subject area).

    If you have not selected any criteria in a given category, the entire category will be searched (e.g. all subject areas or all countries).